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Maskenpflicht in Schwerte jetzt zeitlich begrenzt

Maskenpflicht in Schwerte jetzt zeitlich begrenzt

Bitte ab hier: Mund-Nasen-Schutz tragen. Foto: Lukas Pohland

Schwerte. Die Maskenpflicht rund um die Uhr sorgte in Schwerte für Aufsehen. MeinSchwerte berichtete zuerst darüber. Wenig später kündigte die Stadt Schwerte eine zeitliche Begrenzung an. Sie tritt nun in Kraft. Dies wurde – sozusagen stillschweigend – kommuniziert. 

Kreissprecher Max Rolke kündigte heute an: „Das Land NRW will einheitliche Regeln, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bekämpfen. Deshalb hat der Kreis Unna seine Allgemeinverfügung angepasst. Rausgefallen ist die Regelung zur Kontaktsportart Fußball – geblieben sind die Empfehlungen für den Schul- und Kitabereich.“ Gültig ist sie ab Dienstag (27. Oktober).

Doch wer die Allgemeinverfügung genauer betrachtet, wird noch eine Änderung feststellen. Die Maskenpflicht wurde nun zeitlich begrenzt: täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr hat man nun einen Mund- und Nasenschutz in bestimmten Teilen der Innenstadt zu tragen. Damit ist Schwerte immer noch autoritär. Eine gleichlange Maskenpflicht gilt nur in Fröndenberg – allerdings auch nur in einem Teilbereich.

In Schwerte gilt die Maskenpflicht hier: 

Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstraße, Stadtpark einschließlich Gasstraße, Postplatz, Fußgängerzone: Hüsingstraße | Cava-dei-Tirreni-Platz | Mährstraße | Teichstraße | Werner-Steinem-Platz Hagener Straße als Übergang von der Mährstraße zum Marktplatz Marktplatz und kleiner Marktplatz Brückstraße als Verbindung der Hüsingstraße zum Marktplatz.

Maskenpflicht – Stadt sagt: “Zeitliche Begrenzung wird folgen”

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