Schwerte. Mehrere Bäume auf dem Schwerter Marktplatz sollen weg – dafür hat der Rat bereits vor einiger Zeit mehrheitlich gestimmt. Das sorgte für großen Bürgerprotest. Die Initiative „Schwerter für Stadtbäume“ möchte gegen die Fällung der Bäume ein Bürgerbegehren durchführen. Doch das stieß jetzt bei Verwaltung und Politik auf keinen positiven Beschluss.
„Hier kann und muss heute entschieden werden, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Hier gibt es kein politisches Ermessen. Andernfalls muss der Bürgermeister die Entscheidung beanstanden“, nuschelte der Städtische Oberrechtsrat Carsten Morgenthal in der Ratssitzung am Mittwoch (5. Mai). Seine umstrittene Rechtsposition kam zum eindeutigen Entschluss: das Bürgerbegehren sei unzulässig.
Andere Auffassung
Dezidiert hat Maximilan Ziel, Rechtsanwalt und Ratsmitglied der Grünen, seine Auffassung geteilt: „Ich bin zu einem anderen juristischen Ergebnis gekommen. Die Frage nimmt einen eindeutigen Bezug auf den Ratsbeschluss. Das von der Verwaltung verwandte Urteil begründet eher, dass die Fragestellung zulässig ist. Ich komme zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.“
Die Regierungskooperation folgte in dieser Sache jedoch der Verwaltung. Bei der SPD sogar trotz eigener Unwissenheit („Ich bin keine Juristin, vertraue der Verwaltung“, Angelika Schröder, Fraktionsvorsitzende). Damit wird es zunächst kein Bürgerbegehren geben.
Der Bürgermeister Dimitrios Axourgos möchte jetzt trotzdem einen Kompromiss mit der Initiative aushandeln. Diese hatte zuvor schon angekündigt: „Wir werden die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens selbstverständlich auch vor Gericht klären, wenn diese hier heute nicht als gegeben vorausgesetzt wird.“