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WfS: „Bürger in Schwerte sollten gegen Bescheid zu Abwassergebühren Widerspruch einlegen“

WfS: „Bürger in Schwerte sollten gegen Bescheid zu Abwassergebühren Widerspruch einlegen“

Schwerte. Die Wählervereinigung für Schwerte (WfS) sagt: „Bürger in Schwerte sollten gegen ihren Bescheid zu den Abwassergebühren Widerspruch einlegen.“ Dafür bringt sie Gründe vor. 

Die WfS kritisiert schon seit Jahren, dass vom Abwasserbetrieb Schwerte Gelder in Millionenhöhe an den städtischen Haushalt abfließen. „Das ist zwar legal, ist aber nach Auffassung der WfS eine Umgehung des Prinzips, nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen“, so die WfS. Das sogenannte Kostendeckungsprinzip also.  „Es wird zu viel Abwassergebühr gezahlt“, stellt die Wählervereinigung in ihrem Fazit fest.

Genau das sagt auch der Bund der Steuerzahler NRW in einem speziellen Fall, der laut WfS auch auf Schwerte bezogen werden könnte. Diesbezüglich führt der Bund der Steuerzahler NRW einen Musterprozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 9 A 1019/20): Landesweit könnten demnach 61 Städte und Gemeinden betroffen sein. Sie alle kalkulieren beim Festsetzen der Abwassergebühr ihre Investitionen ins Kanalnetz mit ein. Dabei legen sie einen bestimmten Zinssatz zu Grunde. Dieser Zinssatz ist laut Steuerzahlerbund jedoch zu hoch.

Betroffenen rät der Bund der Steuerzahler NRW die Gebührenbescheide anzufechten. „Betroffene, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid des Abwasserbetriebes Schwerte einlegen, müssen allerdings trotzdem erst einmal zahlen“, klärt die WfS auf. Der Widerspruch ist fristgemäß innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorstand des Abwasserbetriebes Schwerte – Anstalt öffentlichen Rechts – einzulegen.

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