Schwerte. Die Bundespolizei meldet einen Fahndungserfolg: „Bereits am Freitagabend (23.10.20) wurde ein 29-jähriger Deutscher durch Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hamm kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann aus Hamm ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen bestand“, berichtet Pressesprecher Roger Schlächter. Dem Mann wird vorgeworfen, im Juli 2019 in Schwerte einen schweren Raub begangen zu haben. Er wurde am Samstag dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Hagen vorgeführt, welcher die Untersuchungshaft bestätigte.
Ein Schwerter Medium berichtete im Anschluss ohne Quellennennung, dass der 29-Jährige einen anderen Mann in Schwerte zu einem Date getroffen hatte. Sie sollen sich über ein Datingportal verabredet haben. Doch das Date soll für den einen Mann zur Falle geworden sein. Denn: Der 29-Jährige soll sich als Räuber entpuppt haben. Er soll nicht nur mit vorgehaltener Waffe – wohl eine Spielzeugwaffe – gedroht haben, sondern damit auch auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen haben. Diesem soll Handy und Schlüssel geraubt worden sein. Es soll dabei zu einem Schädel-Hirn-Trauma gekommen sein.
Polizei sagt nichts
Die Polizei berichtete im Sommer 2019 nicht über den Sachverhalt. Auf Nachfrage dieser Redaktion rechtfertigt sich Bernd Pentrop, der Sprecher der Kreispolizeibehörde Unna, wie folgt: „Uns ist dieser Sachverhalt bekannt und wir haben sehr bewusst auf eine Berichterstattung verzichtet. Diese Tat hat sich in einem sehr privaten Umfeld ereignet. Eine Berichterstattung hätte dazu geführt, den Geschädigten zu diskreditieren. Ebenso hat die Ergreifung des Täters in unmittelbarer zeitlicher Nähe dazu beigetragen, nicht wie häufig üblich, einen Zeugenaufruf oder ähnliches zu verfassen.
Eine Berichterstattung durch uns muss auch immer mit Rücksicht auf das Opfer geschehen. Opferschutz ist ein hohes Gut und sollte immer dazu dienen, auch die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen zu wahren.“
Auch in Bezug auf die jetzige Festnahme wollte er sich nicht genauer äußern und ebenfalls nicht bestätigen, dass der Raub wie beschrieben stattgefunden hat. Pentrop: „Um was es bei dem o.g. Raub ‚ging‘ werde ich somit auch nicht berichten.“