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Wie wir in „Verdachtsfällen“ berichten und recherchieren

Wie wir in „Verdachtsfällen“ berichten und recherchieren

Schwerte. Unser Artikel „Corona in Flüchtlingsunterkunft: “Die Verwaltung macht nichts!” – Stadt dementiert“ wurde in den sozialen Netzwerken teilweise diskutiert. Auslöser dafür war vor allem eine Stellungnahme des Bürgermeisters, der wenig später auch einer hiesigen Tageszeitung in einer Pressemitteilung ein „unlauteres Mittel“ zur Entwicklung einer „nicht vorhandene Dramaturgie“ unterstellt hat. Wir geben anhand dieses Beispiels einen Überblick darüber, wie wir in Verdachtsfällen berichten.

Sobald wir von einem Verdacht erfahren, in diesem Fall durch einen Supermarkt-Mitarbeiter, besprechen wir in der Redaktion, ob das Vorgeworfene für unsere Leser interessant sein könnte und insbesondere, ob das Aufgreifen des Vorfalls mit dem Presserecht vereinbar ist. Beides haben wir im vorliegenden Fall bejaht.

Stellungnahme des Betroffenen

Sodann gehen wir weiter in die ergebnisoffene Recherche. Vor allem holen wir eine Stellungnahme des Betroffenen ein, in diesem Fall des Bürgermeisters der Stadt Schwerte. Alles andere würde nach ständiger Rechtssprechung zur Rechtswidrigkeit eines Beitrages führen. Dabei haben wir – gemäß presserechtlicher Pflicht – den Vorwurf des Supermarkt-Mitarbeiters im Wortlaut genannt. Der Bürgermeister hat von seinem Recht zur Stellungnahme, vertreten durch seinen Pressesprecher, Gebrauch gemacht.

Die Zitate sind dabei sowohl in den Text als auch in die Überschrift eingeflossen. Wir, als Redaktion, berichten also ergebnisoffen und ohne Verurteilung einer Seite. Der Bürgermeister hatte die Möglichkeit, die Form seiner Stellungnahme frei zu bestimmen und hat dies gegenüber uns gemacht. Eine entsprechende nachträgliche „Stellungnahme“, die ausschließlich auf Facebook gepostet wird, ist regelmäßig nicht zu berücksichtigen.

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