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Kontaktsperre: Nicht alle halten sich daran

Kontaktsperre: Nicht alle halten sich daran

Der Frühling kommt, Ostern steht vor der Tür. Und dennoch gilt eine Kontaktsperre. Foto: Foto: LJV NRW/Rose-Marie Steiner (Archiv)

Schwerte. Letzte Woche startete der Frühling in Deutschland so richtig durch und die Sonne kommt immer häufiger zum Vorschein. Mit Freunden, der gesamten Familie oder vielen Bekannten darf man das aktuell eher weniger oder gar nicht genießen. Doch hält sich wirklich jede Bürgerin und jeder Bürger in Schwerte an die Kontaktsperre?

 „Die Tendenz im Kreis Unna zeigt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an die Kontaktsperren hält“, erklärt Christian Stein von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Unna dazu. „Dennoch gibt es insbesondere Jugendliche, die sich nicht an die Schutzverordnungen halten. Deshalb sind häufig getätigte Einsätze mit Jugendlichen verbunden.“ Auch Ingo Rous, Pressesprecher der Stadt Schwerte, bestätigt dies: „Die meisten Menschen, die gegen das Versammlungsverbot in Schwerte verstoßen, sind in der Regel zwischen 16 und 22 Jahre alt. Insgesamt wurden seit der letzten Woche 34 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.“ Dies kann mitunter auch am schönen Wetter liegen.

Die Fälle, die von der Polizei aufgenommen werden, werden im Anschluss an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet. Wenn die Polizei also Personenansammlungen antrifft oder wenn Bürger*innen Ansammlungen bei der Polizei melden, können verschiedene Maßnahmen durchgesetzt werden. Zuerst werde ein Bürgergespräch durchgeführt und die Polizei fordere die betroffenen Personen auf, sich an die Kontaktsperre zu halten und die Ansammlung zu lösen. Danach gebe es zwei Möglichkeiten: entweder könne ein Platzverweis durchgeführt werden oder eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, so Stein. Die Polizei nimmt die Personalien auf und leitet diese dann an das Ordnungsamt weiter.

Konsequenzen auch für Kinder unter 14

Es kommt auch zu Verstößen gegen die Schutzverordnungen von Personen, die unter 14 Jahre alt sind, deshalb müssen auch hier Maßnahmen erfolgen. „Da unter 14-jährige noch nicht strafmündig sind, werden sie nicht der Ordnungswidrigkeit angezeigt. Aus diesem Grund erfolgt aber trotzdem der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten mit dem Appell, den Kindern die Schutzverordnung zu erklären und die geltenden Verordnungen und Maßnahmen einzuhalten“, so Stein. Die Pressestelle der Stadt Schwerte ergänzt, dass es in Wiederholungsfällen zu weitergehenden Maßnahmen komme. Das könne ein Bußgeldbescheid an die Eltern sein oder eine Mitteilung des Jugendamtes.

In jedem Fall wird geraten, sich auch in den kommenden Wochen der Kontaktsperre daran zu halten. Auch wenn das Wetter einen dazu verleiten lässt, sich draußen mit Freunden aufzuhalten.

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