Schwerte – Die Stadt Schwerte muss grundsätzlich nicht über beabsichtigte oder begonnene private Bauvorhaben unter Nennung der Antragsteller in Fachausschüssen des Rates berichten. Die Kommunalaufsicht des Kreises Unna teilt damit die Rechtsauffassung der Schwerter Verwaltung.
„Ich bin sehr froh, dass Landrat und Kreisdirektor unsere Auffassungen vollumfänglich teilen“, erklärt Bürgermeister Dimitrios Axourgos. „Die Erteilung von Baugenehmigungen bleibt in aller Regel ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung unterrichten wir den Rat und den zuständigen Ausschuss selbstverständlich auch zukünftig“.
Bürgermeister Dimitrios Axourgos hatte Landrat Michael Makiolla am 20. März dieses Jahres um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Neun Tage danach hatte auch die CDU-Fraktion dem Kreis Unna eine entsprechende Anfrage gestellt. Zuvor hatte die Ratsfraktion der Grünen kritisiert, dass die Verwaltung aus Datenschutzgründen nicht über alle Bauvorhaben informieren möchte. Die Kontrollfunktion des Rates sei gefährdet, hieß es damals.
Das sei sie aber nicht: Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke informierte jetzt sowohl Bürgermeister Dimitrios Axourgos als auch den CDU-Fraktionsvorsitzenden Marco Kordt über seine Rechtsauffassung, dass „nach eingehender Prüfung der Bürgermeister bzw. die Verwaltung zur Abgabe regelmäßiger Sachstandsberichte über beabsichtigte oder begonnene private Bauvorhaben unter Nennung der Namen der Antragsteller nicht verpflichtet ist“. Der Kreis bestätigte damit die vom Städtischen Oberrechtsrat Carsten Morgenthal herausgearbeitete und in der Ratssitzung am 27. Februar dezidiert vorgetragene Rechtsauffassung der Stadt Schwerte.