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Anwärter*innen nehmen Ausbildung bei der Stadt Schwerte auf

Anwärter*innen nehmen Ausbildung bei der Stadt Schwerte auf

Verleihung der Ernennungsurkunden: Dezernentin Bettina Brennenstuhl (v.r.), Bürgermeister Dimitrios Axourgos, Pascal Moritz, Alina Werz, Wilhelm Müller (Leiter der Feuerwehr), Tom Oliver Bärhold, Jan Krämer, Daniel Schipplik, Linda Schmidt (Personalrat), Dirk Wever (Personalamt) und Stefan Erdmann (Leiter Bauordnungsamt). Foto: Ingo Rous/Stadt Schwerte

Schwerte. Fundierte Ausbildungen sind das beste Mittel gegen den Fachkräftemangel. Die Stadt Schwerte setzt gezielt auf die Ausbildung junger Menschen. Bürgermeister Dimitrios Axourgos überreichte jetzt zum Start in die Ausbildung die Ernennungsurkunden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Das Stadtoberhaupt verband die offizielle Zeremonie mit den besten Wünschen für einen erfolgreichen Ausbildungswerdegang bei der Stadt Schwerte. Pascal Moritz, Jan Krämer, Daniel Schipplik und Tom Oliver Bärhold sind vom 1. April an Brandmeisteranwärter, Alina Werz wurde zur Stadtbauoberinspektorenanwärterin ernannt.

Die 14-monatige Ausbildung zur Stadtbauoberinspektorin gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil, der am Studieninstitut für öffentliche Verwaltung in Hagen stattfindet und der mit einer schriftlichen und mündlichen Laufbahnprüfung abschließt, werden u.a. die Grundlagen des Bau- und Planungsrechts vermittelt. Im praktischen Teil erhält die Auszubildende einen detaillierten Einblick in den technischen Bereich der Stadtverwaltung Schwerte und bereitet sie so auf ihre künftigen Aufgaben wie z.B. die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Prüfung von Bauvoranfragen und Bauanträgen, die Beratung von Bürger*innen sowie Architekt*innen zu Bauvorhaben und die Durchführung von Bauzustandsbesichtigungen vor.

Brandmeister-Anwärter werden bei den Berufsfeuerwehren Hagen und Dortmund ausgebildet. Die Ausbildung dauert insgesamt 18 Monate und umfasst folgende Inhalte:

  • eine feuerwehrtechnische und
  • eine rettungsdienstliche Ausbildung sowie den Erwerb
  • der Fahrerlaubnis der Klasse C,
  • des Deutschen Sportabzeichens in Silber und
  • des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze.

Die feuerwehrtechnische Ausbildung gliedert sich in

  • die feuerwehrtechnische Grundausbildung,
  • die Aufbauausbildung mit Zusatzausbildungen nach örtlichem Bedarf ( z.B. Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger, Maschinisten, Technische Hilfeleistung, Motorsägenführer, ABC-Einsatz)
  • zwei Wachpraktika in Truppverwendung in möglichst zwei unterschiedlichen Feuerwachen.

Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung ab. Anschließend werden sie hier auf der Feuer- und Rettungswache im Schichtdienst eingesetzt.

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