Schwerte. Die Schwerter Christdemokraten hatten am Montag (1. März) eine Dringlichkeitsentscheidung beim Bürgermeister beantragt. Sie wollten, dass die bereits erhobenen Elternbeiträge für den Monat Februar für die OGS- und KiTa-Betreuung zurückgezahlt oder im März verrechnet werden. Als Begründung gaben sie die coronabedingten Schließungen an. „Von der Tatsache abgesehen, dass somit von den Familien eine nicht erbrachte Leistung dennoch bezahlt wurde, ist die zusätzliche finanzielle Belastung in dieser ohnehin schweren Zeit unzumutbar“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Marco Kordt.
Diese Gebührenfreiheit im Februar wird es jedoch nicht geben. „Die Stadt Schwerte wird für den Monat Februar 2021 Elternbeiträge für die Tagespflege, die Kindertagesstätten und die Offenen Ganztagsschulen erheben müssen. Als Stärkungspaktkommune ist sie dazu verpflichtet, wenn es keine Ausnahmegenehmigungen der Aufsichtsbehörden gibt. Eine solche liegt seitens des Landes nicht vor“, erklärt die Verwaltung in einer Information an die Medien.
Nicht mit Unna vergleichbar
Die Stadt Unna hat freiwillig auf die Gebühren für Februar 2021 verzichtet. Doch man dürfe zwischen Unna und Schwerte keine Vergleiche ziehen: „Die Stadt Unna ist keine Stärkungspaktkommune und kann insofern aus eigenem Antrieb heraus auf die Elternbeiträge für den Februar 2021 verzichten“, so die Stadt Schwerte. Zudem hätte es in Schwerte zumindest ab dem 19. Februar ein eingeschränktes Betreuungsangebot gegeben.
„Ein freiwilliger vollständiger Verzicht auf die Elternbeiträge scheidet damit ohne Zutun des Landes NRW aus“, stellt die Stadt Schwerte abschließend heraus.