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Baugenehmigung für das Hospiz ist rechtens

Baugenehmigung für das Hospiz ist rechtens

Das Schwerter Hospiz kann weiter umgebaut werden, die Baugenehmigung durch die Stadt ist rechtens. Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous

Schwerte. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt und den Antrag einer Nachbarin auf Zulassung der Berufung nach eingehender Prüfung der Gegebenheiten rund um das Schwerter Hospiz abgelehnt. Die Stadtverwaltung begrüßt die Entscheidung, die Hospiz-Initiative zeigte sich mit Blick auf den Umbau und die Erweiterung des Gebäudes am Alten Dortmunder Weg erleichtert.

„Wir wurden durch die Entscheidung des OVGs bestätigt. Ich freue mich sehr für das Hospiz und die wichtige Arbeit, die dort geleistet wird“, kommentierte Bürgermeister Dimitrios Axourgos. „Der Bebauungsplan ist rechtmäßig, unsere erteilte Baugenehmigung für die Umbaumaßnahme des Schwerter Hospizes konnte nicht beanstandet werden“. Dagegen hatte eine Nachbarin vor dem VG Gelsenkirchen geklagt, weil sie ihre Recht verletzt gesehen hatte. „Wir haben die Angelegenheit sehr sorgfältig bearbeitet und geprüft und dabei alle relevanten Belange und Interessen, sowohl die der Nachbarin als auch die der Bauherrin, genau unter die Lupe genommen“, sagt Stefan Erdmann, Leiter des städtischen Bauordnungsamts.

Der Vorsitzende der Hospiz-Initiative Schwerte, Jochen Bösel-Agel, berichtet von den Auswirkungen der Klage auf die dringend notwendige Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahme des Hospizes am Alten Dortmunder Weg. „Wenn sorgfältige und lange Planungen erfolgt sind, eine herausfordernde Finanzierung aufgebaut und abgesichert ist und dann eine solche Klage kommt, steht mit einem Schlag alles wieder in Frage und zwingt dann zu einer neuen Bewertung aller Umstände. Das kostet viel Zeit und auch Geld, denn ohne rechtlichen Beistand ist man in den Wirren des Baurechts als Laie doch recht hilflos.“ Nahezu vier Jahre wurden benötigt, um Lösungen, auch mit den Nachbarn zu suchen, die Rechtslage neu zu bewerten, sich über die Risiken eines Baubeginns klar zu werden und am Ende die Entscheidung zu treffen, am geplanten Umbau festzuhalten.

Baubeginn nach Urteil aus Gelsenkirchen

Nach dem für das Hospiz zu 100% positiven Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde der Umbau gestartet. „Der Richter dort hat in der Verhandlung penibel und detailreich alle Auswirkungen des Hospizbetriebes auf das Wohnen und die Nachbarschaft abgefragt und überprüft“, berichtet Helmut Bernhardt, der die Interessen des Schwerter Hospizes wahrgenommen hat. „Parksituation, Lieferverkehr, die Häufigkeit von Besuchen, die Zahlen der anwesenden Beschäftigten, alles wurde darauf hinterfragt, ob es sich von dem unterscheidet, was in Wohngebieten durch Anlieger verursacht wird.“ Das schriftliche Urteil ließ an der Überzeugung des Gerichts keinen Zweifel. Es liegen ein rechtskonformer Bebauungsplan, eine überzeugende Baugenehmigung der Schwerter Stadtverwaltung vor und ein Hospiz mit acht Plätzen verletzt die berechtigten Interessen der Anwohner eines Wohngebietes nicht. „Auf dieses Urteil haben wir als Vorstand gebaut und entschieden, den Spatenstich vorzunehmen. Ein gegebenenfalls noch bestehendes Restrisiko haben wir als tragbar eingeschätzt,“ so Jochen Bösel-Agel.

Hospize habe ihren Platz in Wohngebieten

Die Nachbarin schien die Lage anders zu beurteilen, denn sie stellte beim Oberverwaltungsgericht Antrag auf Berufung. Damit verband sich erneut eine gewisse Unsicherheit in der Hospiz-Initiative, die sich dann aber durch die Gerichtsentscheidung in Luft auflöste. Hospize ähnlich des Schwerter Hauses, haben so auch in reinen Wohngebieten ihren Platz. Heute, wo das Hospiz nahezu fertig umgebaut ist und es bald der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann, blicken der Vereinsvorstand und auch die Hospizleitung optimistisch nach vorne. „Ab jetzt können schwer kranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen und Freundinnen und Freunden noch besser und zahlreicher begleitet und betreut werden, um das Versprechen des Hospizgedankens einzulösen, ein selbstbestimmtes und würdiges Leben bis zuletzt,“ sagt Marion Otremba, die Geschäftsführerin des Hauses.

Jochen Bösel-Agel hat auch noch eine Botschaft an die Nachbarin. „Es ist das Recht eines jeden, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir tragen niemandem etwas nach und wünschen uns eine gute Nachbarschaft, so wie sie eigentlich schon lange besteht, denn Zuspruch, Ermunterung und Unterstützung hatte das Schwerter Hospiz auf der Heide und rund um den Alten Dortmunder Weg immer, auch für und beim Umbau.“

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