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Erreichbarkeit des Bürgerservices und anderer Ämter – Normalbetrieb wieder möglich?

Erreichbarkeit des Bürgerservices und anderer Ämter – Normalbetrieb wieder möglich?

Rathaus Schwerte: Bürger und Bürgerinnen können den Bürgerservice bislang noch nicht wieder uneingeschränkt nutzen. Foto: Lukas Pohland

Schwerte. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte hat eine Anfrage zur Prüfung gestellt, in wie weit die Erreichbarkeit des Bürgerservice und anderer Ämter wieder auf den Normalbetrieb umgestellt werden kann.

Die Schwerter Bürger und Bürgerinnen können den Bürgerservice nur ohne Termine besuchen, wenn sie zwischen 7.00 Uhr und 11.15 Uhr an dem Fenster der Information, rechts neben dem Rathauseingang, Wartemarken bekommen. Da nur ein bestimmtes Kontingent an Wartemarken zur Verfügung steht, sind die Marken oft vor Ablauf der Ausgabezeit vergriffen. Einige Bürgerinnen und Bürger erhalten somit keinen Termin. Termine können online gebucht werden, allerdings liegt die Terminvorgabe drei bis vier Wochen im Voraus.

„In vielen Kommunen des Kreises Unna ist diese Regelung bereits aufgehoben worden. Die Bürger und Bürgerinnen können ihren Bürgerservice uneingeschränkt erreichen und ohne Termin zum Rathaus Eintritt bekommen“, heißt es.

Der Antrag liegt derzeit bei der Verwaltung zur Prüfung.

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