Schwerte. Die Stadt Schwerte wird ihre Forderungen an das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau, einklagen. Streitpunkt sind die Baumrodungen, die Straßen.NRW am 26. November 2020 entlang der Hagener Straße vorgenommen haben soll. 159 Bäume und Sträucher im Gesamtwert von 112.466 Euro seien dabei vollständig zerstört worden, erklärt die Stadt.
„Hatte der Landesbetrieb zunächst zugegeben, irrtümlich auf fremden Flächen Bäume gefällt zu haben und sich dafür bei einem Vororttermin unter dem Hinweis, sich bei den Eigentumsverhältnissen vertan zu haben, entschuldigt, wollte man davon nur wenig später nichts mehr wissen“, trägt die Stadt Schwerte in einer Pressemitteilung vor.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wollte den Sachverhalt derweil nicht kommentieren. „Mit Verweis auf das laufende Verfahren bitten wir um Verständnis, dass wir Ihre Fragen derzeit nicht beantworten können“, erklärte Pressesprecherin Nilgün Ulbrich auf eine entsprechende Anfrage dieser Redaktion.
Stadt sei kein Schaden entstanden
Nachdem die Stadt Schwerte in Abstimmung mit Straßen.NRW ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag gegeben hatte, kam eine andere gutachterliche Stellungnahme des Landesbetriebs zu der Erkenntnis, dass die von Straßen.NRW „durchgeführte Rodung als Pflegemaßnahme regelfonform gewesen sei und diese nicht als Rodung bezeichnet werden könne, sondern als sachgerecht durchgeführte Bestandsverjüngung“. Daher sei der Stadt auch kein Schaden entstanden.
Bis zuletzt habe die Stadt Schwerte dem Landesbetrieb eine außergerichtliche Einigung angeboten und hatte eine Frist bis zum 10. Januar 2022 gesetzt. Straßen.NRW habe diese Frist verstreichen lassen, so dass die Stadt Schwerte das Paderborner Rechtsanwaltsbüro „Brandi“ mit der Durchsetzung ihrer Interessen beauftragte.
Jetzt werden sich die Parteien vor dem Landgericht Hagen treffen. Einen Termin gibt es noch nicht. Der Landesbetrieb ist in den vergangenen Jahren immer wieder wegen Rodungen in die Kritik geraten.