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Es darf gewählt werden: Briefwahl beginnt am 23. August

Es darf gewählt werden: Briefwahl beginnt am 23. August

Das Wahlteam der Stadt Schwerte mit Paula Arndt, Thomas Kordel und Alina Reichelt (v.l.). Foto: Stadt Schwerte/Ingo Rous

Schwerte. Am 26. September 2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. So lange müssen Schwerter/-innen nicht warten, wenn sie nicht direkt in ihrem Wahllokal wählen wollen. Nachdem die Stadt Schwerte in der 33. Kalenderwoche an alle in der Ruhrstadt gemeldeten Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen verschickt hat, kann vom 23. August an wieder per Briefwahl direkt im Rathaus gewählt werden.

Die Briefwahlausgabe findet im Bürgersaal statt, der barrierefrei über den Parkplatz hinter dem Rathaus zu erreichen ist. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass der Parkplatz für die Stimmabgabe im Rathaus nicht öffentlich nutzbar ist. Die einzige Ausnahme ist der Donnerstag zwischen 16 und 18 Uhr.

Jedenfalls haben alle Schwerter/-innen die Möglichkeit, sich vom 23. August an einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus ausstellen zu lassen und vor Ort zu wählen. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen wird entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis benötigt. Der Zutritt zur Briefwahlausgabe erfolgt unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Wie auch im vergangenen Jahr, dürfen Wähler/-innen ihren eigenen Kugelschreiber nutzen.

Die Öffnungszeiten für die Stimmabgabe im Rathaus:

Wochentag Öffnungszeiten
Montag 08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr

Neben der Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal hat jede/-r Schwerter Wahlberechtigte auch die Möglichkeit, sich für die Briefwahl zu Hause zu entscheiden. Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen, zu unterschreiben und an die Stadt Schwerte zurückzusenden. Der Wahlschein mit den entsprechenden Briewahlunterlagen wird den Antragsteller/-innen anschließend mit der Post nach Hause oder, wenn gewünscht, auch an eine abweichende Wohn- oder Urlaubsadresse geschickt.

Neben den bereits beschriebenen Wahlmöglichkeiten bietet die Stadt Schwerte auch wieder die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen über das Internet an. Hierzu wird auf der Homepage der Stadt unter www.schwerte.de ab 21. August 2021 eine Kachel zur Beantragung geschaltet.

Für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis steht das Haupt- und Personalamt unter den Rufnummern 02304/104-661 und -397 zur Verfügung.

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