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Maskenpflicht in der Innenstadt: Entscheidung bald möglich

Maskenpflicht in der Innenstadt: Entscheidung bald möglich

Hier gilt Maskenpflicht. Foto: Lukas Pohland (Archiv)

Schwerte. An „viel belebten Stellen“ in der Schwerter Innenstadt gilt seit längerer Zeit schon Maskenpflicht auf der Straße. Während diese – insbesondere auch nach Erkenntnissen von Aerosolforschern – zumindest nicht unumstritten ist, gilt sie aktuell noch weiter. Auch bei sinkender Inzidenz? Wir haben nachgefragt.

Der Krisenstab der Stadt Schwerte habe die Coronazahlen und aktuelle Entwicklungen intensiv im Blick, erklärt Stadtsprecher Ingo Rous. „Wenn die Zahlen weiterhin niedrig bleiben, wird in den nächsten Tagen eine Entscheidung getroffen werden. Die Stadt Schwerte würde sich eine kreiseinheitliche Lösung wünschen“, macht der Sprecher deutlich. 

Doch unabhängig davon beschreibt die aktuelle Coronasschutzverordnung des Landes im Paragraphen 5, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Maske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich ebenso gilt wie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften. Auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen müssen Masken getragen werden. Ingo Rous: „Diese Regelungen kann die Stadt Schwerte nicht beeinflussen.“

 

UPDATE (10. Juni, 15.23 Uhr):

Maskenpflicht: Allgemeinverfügung wird aufgehoben

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