Schwerte. Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 sucht die Stadt Schwerte Wahlhelfer. Sie sollen gemeinsam mit städtischen Mitarbeitern für eine reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen sorgen. Die Verwaltung ist auf die ehrenamtliche Hilfe von Bürgern angewiesen, werden doch mehr als 300 Helfer benötigt.
Wahlhelfer werden mit einer schriftlichen Benachrichtigung ins Amt berufen. Die förmliche Berufung kann, wenn sie einmal schriftlich ausgesprochen ist, in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Wer dann am Wahltag nicht erscheint, muss unter Umständen ein Bußgeld zahlen. Deshalb sollten sich nur die Menschen melden, die ein ernsthaftes Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit haben. Aufgrund der Coronalage werden umfangreiche Schutzmaßnahmen für Wahlhelfer getroffen, um das Infektionsrisiko im Rahmen ihres Wahleinsatzes minimieren.
Informationsübersicht
Die Stadt Schwerte hat eine Informationsübersicht erstellt, mit der sie sich direkt an Interessierte wendet. Wahlhelfer
- brauchen keine Vorkenntnisse;
- müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ein Wohnsitz im Wahlgebiet, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, haben;
- dürfen sich bei einer freiwilligen Meldung den Einsatzort wünschen, der, soweit möglich, berücksichtigt wird;
- erhalten als kleines finanzielles „Dankeschön“ eine Entschädigung zwischen 50,00 Euro und 80,00 Euro abhängig von ihrer Funktion im Wahlvorstand;
- können sich den Wahlsonntag nach Absprache mit dem Wahlvorsteher und den übrigen Mitgliedern im Wahlvorstand in Schichten einteilen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagschicht zu bilden. Am Wahltag ist das Team des Wahlamtes bei Fragen immer erreichbar.
Impfhinweis für Wahlhelfer
- In der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) vom 10. März 2021 in § 4 Abs. 1 Nr. 4 d) ist vorgesehen, dass Wahlhelfende mit Priorität 3 geimpft werden.
- Die Ankündigung zur Freigabe der Prioritätengruppe 3 zur Impfung erfolgte durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am 05.05.2021.
- Das MAGS regelt per Erlass die konkrete Vorgehensweise zur Impfreihenfolge innerhalb der Prioritätengruppe 3.
- Für Wahlhelfer wurde die Prioritätsgruppe bisher noch nicht geöffnet.
Bitte beachten Sie daher zum Thema „Impfung von Wahlhelfern“ auch die Informationen auf der Internetseiten der Stadt Schwerte.
Weitere Informationen zum Thema gibt es beim Wahlteam unter der Rufnummer 02304/104234, per E-Mail unter wahlhelfer@stadt-schwerte.de oder unter www.schwerte.de. Das Anmeldeformular findet sich unter diesem Link: