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Bereits zwei Gerichtsverfahren gegen Ausgangssperre im Kreis Unna

Bereits zwei Gerichtsverfahren gegen Ausgangssperre im Kreis Unna

Hier am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird erstinstanzlich über die Verfahren zur Ausgangssperre im Kreis Unna beraten und entschieden. Foto: imago images/Hans Blossey

Kreis Unna/Gelsenkirchen. Aufgrund steigender Inzidenzwerte hat der Kreis Unna vergangene Woche neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Das notwendige Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsministerium liegt seit Samstag vor. Die neue Allgemeinverfügung ist am heutigen Montag, 19.4.2021, 0:00 Uhr in Kraft getreten. Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr hatte das Land nicht mit getragen. Nach der Entscheidung des Landes verfügte der Kreis eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, die um 5 Uhr morgens endet. MeinSchwerte berichtete.

Zuvor gab es bereits mehrere gerichtliche Entscheidungen, die darauf hindeuteten, dass eine derartige Ausgangssperre unverhältnismäßig sein könnte. Entsprechende verwaltungsgerichtliche Streitverfahren gibt es auch zur Ausgangssperre im Kreis Unna: „Bisher sind hier Verfahren zweier Kläger bzw. Antragsteller eingegangen, die sich gegen die Ausgangssperre im Kreis Unna richten“, erklärt Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Ein Entscheidungsdatum sei aktuell noch nicht absehbar, so Thewes.

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