Schwerte. Mit der neuen Allgemeinverfügung vom Kreis Unna gilt ab sofort eine Maskenpflicht in Schwerte auch draußen. Betroffen sind weite Teile der Innenstadt. Und das rund um die Uhr – damit ist Schwerte im Kreis Unna alleine. Ohnehin hatten nur vier Kommunen eine solche Maskenpflicht für notwendig erachtet, keine davon aber rund um die Uhr. Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist nur an Orten zu erlassen, an „denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist“.
MeinSchwerte war am Dienstag gegen 21 Uhr vor Ort und hat die Besuchermengen zu dieser Zeit per Video festgehalten:
Warum die Maskenpflicht zu der Zeit in diesem Umfang notwendig ist? Darauf konnte sich Max Rolke, stellvertretender Pressesprecher des Kreises Unna auch keinen Reim machen: „Warum die Ordnungsbehörde die Maskenpflicht dort und zu der Zeit angegeben hat, erfragen Sie bitte bei der Stadt Schwerte“, schrieb er unserer Redaktion.
Bei der Stadt Schwerte hat man auf MeinSchwerte-Anfrage keine Auskunft gegeben. Das obwohl die Kommunen selbst bestimmen konnten, ob sie eine Maskenpflicht für notwendig erachten. „Wir waren wie alle anderen Städte und Gemeinden aufgefordert, diese Entscheidung für Bereiche der Stadt zu treffen, wo ‚besondere Verdichtung‘ erkennbar ist“, sagte beispielsweise Christoph Ueberfeld, Sprecher der Stadt Unna, gegenüber dem „Rundblick„.
Zur Erinnerung – hier gilt die Maskenpflicht: Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstraße, Stadtpark einschließlich Gasstraße, Postplatz, Fußgängerzone: Hüsingstraße | Cava-dei-Tirreni-Platz | Mährstraße | Teichstraße | Werner-Steinem-Platz Hagener Straße als Übergang von der Mährstraße zum Marktplatz Marktplatz und kleiner Marktplatz Brückstraße als Verbindung der Hüsingstraße zum Marktplatz.