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Gastronomie: Corona-Regeln werden in Schwerte stärker kontrolliert

Gastronomie: Corona-Regeln werden in Schwerte stärker kontrolliert

Auch in Biergärten gelten klare Richtlinien zum Schutz vor Infektionen. Die Stadt kündigt verstärkt Kontrollen der Gastronomie an. Foto: Ingo Rous/Stadt

Schwerte. Wer gastronomische Angebote vorhält, muss zwingend Gebote zum Schutz vor Infektionen einhalten. Nicht überall scheint das korrekt gehandhabt zu werden. Jedenfalls häufen sich entsprechende Beschwerden und Hinweise aus der Bevölkerung, die das Ordnungsamt der Stadt Schwerte zum Anlass nimmt, in den Sommermonaten verstärkt Kontrollen der Gastronomie auch in deren Biergärten und außengastronomischen Bereichen dieser Stadt vorzunehmen. Das teilt die Verwaltung mit.

Grundlage der Kontrolle wird die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sein. Sie regelt die erforderlichen Abstände und beschreibt die notwendigen Hygieneregeln, die zwingend eingehalten werden müssen. So sollen zum Beispiel den Gästen über Plakate und Hinweistafeln an den Eingangsbereichen die Notwendigkeit der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen kommuniziert werden.

Gäste sollen nicht nach eigenem Gutdünken an Tischen Platz nehmen, sondern müssen von Mitarbeiter*innen der gastronomischen Betriebe an Tischen platziert werden. Entsprechend muss der Zugang begrenzt werden. Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren. Mindestens „begrenzt viruzide“ Desinfektionsmittel müssen dafür bereitgestellt werden.

Erfassung auch per QR-Code möglich

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Warten auf den Zugang und beim Gang an die Plätze obligatorisch – auf die Einhaltung dieser Vorgabe muss der/die Gastronom*in achten. Erst an den Plätzen kann die Bedeckung abgenommen werden, muss aber für jeden Gang durch die Gastronomie oder den Biergarten, z.B. zu den Toiletten oder zum Zwecke der Selbstbedienung, wieder zwingend getragen werden. Ebenso muss auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern geachtet werden.

Kontaktdaten von Besucher*innen müssen in geeigneter Form erfasst werden; das geht im Zusammenspiel eines QR-Codes und Smartphones. Listen müssen denjenigen ausgehändigt werden, die nicht über diese digitalen Möglichkeiten verfügen.

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