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Gerichtsprozess: Mann (46) soll Seniorinnen in Schwerter Pflegeheim sexuell genötigt haben

Gerichtsprozess: Mann (46) soll Seniorinnen in Schwerter Pflegeheim sexuell genötigt haben

Mit diesem Phantombild fahndete die Polizei nach dem 46-Jährigen. Foto: Polizei

Schwerte. Was hatte dieser Mann wohl vor, als er sich in Schwerte in Seniorenheime einschlich, in die Zimmer von pflegebedürftigen Seniorinnen eindrang und die Frauen nackt unter die Dusche stellte? Man möchte diesen Horror nicht weiterdenken. Ab kommenden Mittwoch steht der Mann vor Gericht. 

An einem Morgen im März soll er (46) sich in ein Schwerter Pflegeheim begeben haben. Zunächst soll er eine 88-jährige Bewohnerin am Arm gepackt und sie in ihr Badezimmer geführt haben, wo sie sich entkleiden sollte, damit er sie waschen könne, heißt es in der Anklageschrift. Die Betroffene soll sich erfolgreich gewehrt haben, indem sie den Angeklagten hinaus drängte und die Tür verriegelte.

Im Anschluss soll der Schwerter in das Zimmer einer anderen Bewohnerin gegangen sein. Dort habe er die 83-jährige demenzkranke Bewohnerin sexuell bedrängt. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen soll er die Kleidung der Frau am Unterkörper vollständig ausgezogen haben. Eine weitere Frau in dem Pflegeheim soll er außerdem als vermeintlicher Pfleger geduscht haben — das letztere Verfahren wurde allerdings eingestellt.

Fahndung per Phantombild

Nach dem Mann hatte die Polizei per Phantombild gesucht. Gefasst wurde er in der Nähe eines anderen Pflegeheims. In dem Pflegeheim versuchte er eine Frau (90) umzukleiden. Mitarbeiter erkannten ihn, folgten ihm und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Für die mutmaßliche sexuelle Nötigung sieht das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren vor. Der Angeklagte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Er soll wegen unzähligen Delikten vorbestraft sein. Das Landgericht Hagen wird sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob der Beschuldigte überhaupt schuldfähig war und ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und Entziehungsanstalt notwendig ist.

Das Verfahren vor dem Landgericht Hagen (Az. 41 KLs 14/19) beginnt am kommenden Mittwoch (8. Januar). Bislang sind zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.

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