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Totschlag in Ergste: Michael S. muss für 14 Jahre ins Gefängnis

Totschlag in Ergste: Michael S. muss für 14 Jahre ins Gefängnis

Der Vorsitzende des Schwurgerichts Marcus Teich (3.v.r.) verkündete heute das Urteil. Foto: Lukas Pohland

Schwerte/Hagen. Heute ist das Urteil im Mordprozess gegen Michael S. (50) gefallen.  Er muss wegen Totschlags für 14 Jahre ins Gefängnis. Der 50-Jährige hatte in der Nacht vom 8. zum 9. Januar auf die 72-Jährige Anne K. aus Schwerte-Ergste eingestochen und sie erwürgt. Als „Martyrium“ bezeichnete Richter Marcus Teich die Tat.

Brechend voll zum Urteil: Der Saal des Hagener Schwurgerichts. Foto: Helmut Ullrich

Nach der Haftverbüßung wird Michael S. aber nicht in die Freiheit entlassen. Das Hagener Schwurgericht ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an, denn er sei auch weiterhin eine große Gefahr für die Allgemeinheit. Das Risiko, dass er erneut tötet, sei sehr hoch. Richter Teich: „Es kann jeden treffen. Es ist nur vom Zufall abhängig, wen es trifft.“

Bereits vor gut drei Jahrzehnten hatte Michael S. eine Frau umgebracht und dafür 28 Jahre hinter Gittern gesessen, zuletzt in der JVA Schwerte. Dann wurde im Herbst 2018 der Rest der lebenslangen Haftstrafe vom Landgericht Hagen zur Bewährung ausgesetzt. Nur wenige Wochen später kam es dann zur Tötung von Anne K. Die jetzige Tat passe „wie eine Schablone zu dem, was damals passiert ist“, befanden die Richter.

Spektakuläre Festnahme

Die Freundinnen der getöteten Anne K. verfolgten den Prozess an allen Verhandlungstagen. Foto: Helmut Ullrich

Die Seniorin aus Ergste kam durch vier Messerstiche in die Arme und den Oberkörper und durch Gewalteinwirkung gegen den Hals, also würgen, ums Leben. „Die Gewalteinwirkung insgesamt hat zum Tod geführt“, so Richter Teich, „und der Angeklagte hat die Gewalteinwirkung verursacht.“ Weil sich der Angeklagte S. zur Tat nicht geäußert hatte, bliebe das Geschehen für die Kammer „ein Flickenteppich mit vielen weißen Stellen“. Die Frage, ob hier vielleicht sogar ein Mord aus Verdeckungsabsicht vorliege, wurde vom Gericht intensiv geprüft, aber letztlich nicht bejaht, obwohl aufgrund der späteren Spurenvernichtung einiges dafür sprach. S. hatte am Tatort zweifach Feuer gelegt.

Seine Festnahme war schließlich spektakulär verlaufen: Dass ihn die Polizei in seiner Wohnung antreffen könnte, verriet der Täter selbst. Er zeigte sich fast eine Stunde lang im Internet, bis es plötzlich an der Tür kurz schellte und dann knallte. Auf Facebook war live mitzuverfolgen, wie ihn ein SEK überwältigte und Michael S. vor seiner Festnahme winselte. MeinSchwerte berichtete damals zunächst exklusiv. 

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