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Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Levan O. (22) muss für drei Jahre ins Gefängnis

Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Levan O. (22) muss für drei Jahre ins Gefängnis

Schwerte-Lichtendorf – Was geschah wirklich am 17. Oktober 2018, in dem abgelegenen Waldstück hinter dem Gartencenter Pötschke in Lichtendorf? Der Vergewaltigungs-Prozess, der die Menschen so stark bewegt: Jetzt wird Licht ins Dunkel kommen. Denn heute soll im Landgericht Hagen das Urteil fallen. MeinSchwerte berichtet wieder direkt aus dem Gerichtssaal.

Glaubt die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jörg Weber-Schmitz der Belastungszeugin (17) dem von ihr behaupteten brutalen sexuellen Übergriff — oder wird der angeklagte Georgier (22) am Ende lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt? Es bleibt spannend. MeinSchwerte wird sich heute aus dem laufenden Prozess melden. Erstmals gegen 11 Uhr:

14.07 Uhr:

Urteilsverkündung gegen Levan O. (22) aus Schwerte: Wegen gefährlicher Körperverletzung muss er für drei Jahre ins Gefängnis. „Was sich an diesem Tag konkret zugetragen hat, weiß die Kammer nicht, dass wissen nur die Beteiligten“, führte Richter Jörg Weber-Schmitz aus.

„In Zweifel für den Angeklagten“ – diesem Grundsatz folgend, käme eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht in Betracht. Das hieße aber nicht, dass das übrige Tatgeschehen unbedeutend sei, im Gegenteil: Das Gericht hätte kein Zweifel daran, dass das brutale Vorgehen gegen den Kopfbereich und das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit konkret lebensgefährlich war.

Die Geschädigte sei gewürgt worden, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Sie hätte kaum noch Luft bekommen. Die Kammer hätte keine Zweifel, dass Lebensgefahr bestand. Die verhängten drei Jahre seien dafür schon der untere Bereich einer zur verhängenden Strafe. Außerdem sei kein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt. Die bezahlen 300 Euro für das zerstörte Handy, so der Richter, „sind keinerlei Kompensation für eine solch‘ lebensgefährliche Tat.“

12.15 Uhr:

Hinter verschlossenen Türen hat Staatsanwältin Bettina Hirschberg soeben eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gegen Levan O. gefordert – wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde fallengelassen.

Die beiden Verteidiger André Hohberg und Hans-Peter Maas beantragten eine Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das Urteil der Strafkammer soll um 14 Uhr verkündet werden.

11.25 Uhr:

Überraschung im Prozess gegen den 22-jährigen Mann aus Schwerte, der wegen Vergewaltigung angeklagt ist: Die Geschädigte (17) werde den schweren Vorwurf eines sexuellen Übergriffs angesichts der Beweisaufnahme nicht weiter verfolgen. Das teilte ihre Rechtsanwältin Dr. Arabella Pooth (Dortmund) soeben mit. „Das aus dem Umfeld des Angeklagten verbreitete Gerücht, dass sie ihre Anzeige wegen Vergewaltigung zurück nimmt, stimmt aber nicht“, erklärte Anwältin Pooth. In der vergangenen Woche seien von der Seite des Angeklagten 300 Euro an die Schülerin überwiesen worden – als Entschädigung für ihr Handy, das während des damaligen Vorfalls kaputt gegangen war.

Nach wie vor steht jedoch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung im Raum. Da die Vernehmung der Hauptbelastungszeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt war, seien nun auch die Plädoyers der Staatsanwältin, der Nebenklägervertreterin und der beiden Verteidiger nicht öffentlich, betonte der Vorsitzende. Das gelte auch für das letzte Wort des Angeklagten. Er schloss deshalb die Öffentlichkeit aus. Zur Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

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