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Verbraucherzentrale Schwerte: 4.504 Verbraucheranliegen in 2018

Verbraucherzentrale Schwerte: 4.504 Verbraucheranliegen in 2018

Schwerte – Untergeschobene Lieferverträge für Strom und Gas. Dreiste Abzocke auf Marktplätzen im Internet. Trotz High-Speed-Werbeversprechen lahmt es beim Down- und Upload im Alltag. Inkassounternehmen drangsalierten nicht nur mit überzogenen Forderungen, sondern legten mit tückischen Ratenzahlungsvereinbarungen weitere Fallstricke aus. Und einmal mehr versuchten Schlüsseldienste, Telefon-Hotline-Betreiber und sogar Schädlingsbekämpfer mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen Kasse zu machen. Die Verbraucherzentrale hilft. 

Bei 4504 Verbraucheranliegen war die Verbraucherzentrale in Schwerte im letzten Jahr Anlaufstelle für Fragen und Probleme. Mit rund 670 Rechtsberatungen und -vertretungen hat sie sich zumeist erfolgreich, für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. Zusätzlich wurden bei Veranstaltungen 2800 Schwerter Bürger und Bürgerinnen informiert.

Auch in die Zukunft wurde investiert: Eine Spende der Sparkassenstiftung ermöglichte die Durchführung von 15 Unterrichtseinheiten zum Thema Konsum, Finanzen und Datenschutz. Schüler und Schülerinnen wurden zu einem verantwortungsvollen Verbraucherleben motiviert.

Vertrag verlängert

Dank der Unterstützung durch Politik und Verwaltung des Kreises und der Stadt Schwerte konnte der Vertrag für die Beratungsstelle  Schwerte für weitere fünf Jahre verlängert werden. In Schwerte wurde die Beratungsstellenkapazität um eine halbe Stelle aufgestockt. Dadurch konnten auch die Servicezeiten von 23 auf 25 Stunden in der Woche erweitert werden.

Als gefragter Lotse hat sich die Beratungsstelle auch 2018 gezeigt: Ihre Angebote halfen, um sich gegen Fallstricke des Verbraucheralltags zu wappnen und gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. „Damit helfen wir keineswegs nur Haushalten mit knappen Kassen, sondern eröffnen beispielsweise auch finanzielle Spielräume, etwa um fürs Alter vorzusorgen, um sich gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit abzusichern oder auch in Maßnahmen zur Energieeinsparung zu investieren“, erläutert Beratungsstellenleiterin Angelika Weischer, dass sich Verbraucherarbeit rechnet.

Gefragt waren die Hilfestellungen bei ganz unterschiedlichen Ausgangssituationen: Sowohl „Vorinformierte“, die etwa übers Internet schon mögliche Problemlösungen recherchiert hatten und damit dann gescheitert waren, als auch Ratsuchende, die aufgrund vielfältiger Faktoren nur über geringes Potenzial zur Selbsthilfe im Verbraucheralltag verfügen, zählten zur „Kunden-Klientel“.

Wechsel des Stromversorgers

Ungewollte Wechsel des Energieversorgers und Vertragsumstellungen – einmal mehr waren das die Dauerbrenner der Beratungsnachfrage. Als Ausgangspunkt dafür ließ sich in der Regel ein Telefonat oder ein Kontakt an der Haustür ausmachen. So sind Verbraucher häufig ungewollt zum Thema Energie angerufen worden. Mal hatten sich die Werbenden als Vertreter eines Energieversorgers, mal als Energieberater oder als Vermittler vorgestellt. Als Grund für die Kontaktaufnahme wurde zumeist ein konkretes Angebot genannt oder auch mit vagen Umschreibungen wie „Preisvergleich“, „Energieberatung“ oder „Aussicht auf Kostenersparnis“ gearbeitet.

Auch berichteten Verbraucher, mit dem Hinweis auf ein Gewinnspiel, eine Umfrage oder die Auszahlung eines Guthabens in ein Gespräch verwickelt worden zu sein. Gemeinsames Anliegen dabei war es zumeist, persönliche Daten in Erfahrung zu bringen, um einen Wechsel des Stromanbieters einzuleiten. Diese Intention blieb den Überrumpelten jedoch fast immer verborgen – und wurde erst dann enttarnt, wenn Wochen später überraschend der Vertrag vom bisherigen Anbieter gekündigt wurde oder eine Auftragsbestätigung für einen neuen Vertrag eintraf.

Preisänderungen ärgern Verbraucher

Zudem sorgten intransparente Preisänderungsmitteilungen von Energieversorgern für Verbraucherärger: Vier Unternehmen hat die Verbraucherzentrale NRW daher abgemahnt und gegen drei inzwischen auch Klage eingereicht, weil in den Schreiben der eigentliche Zweck so geschickt verschleiert war, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung kaum bemerken konnte. Und so auch sein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem günstigeren Versorger verpasste. Die Beratungsstelle hatte hier anbieterunabhängigen Rat und rechtliche Hilfestellungen parat.

Undurchsichtige Rechnungen, satte Zuschläge – Beschwerden über Schlüsseldienste waren auch 2018 wieder an der Tagesordnung. Weil die gewerblichen Türöffner den Ausgesperrten nur zu horrend überteuerten Preisen und gegen sofortige Bezahlung Zugang zur Wohnung verschafften, fühlten sich Ratsuchende massiv unter Druck gesetzt. In der Rechtsberatung hat die Beratungsstelle geprüft, ob etwa unerlaubte Zuschläge oder nicht abgesprochene Leistungen berechnet worden waren. Im Hitzesommer des letzten Jahres liefen auch unseriöse Schädlingsbekämpfer heiß, weil sie für die Wespennestentfernung horrende Zuschläge verlangt hatten. Informationen, was seit Mai 2018 für Verbraucher in Sachen neue Datenschutzgrundverordnung wichtig wurde, hatte die Verbraucherzentrale ebenso auf dem Schirm wie die Änderungen beim Reiserecht.

„Wish“ bereitete Probleme

Beim Onlineshoppen auf virtuellen Marktplätzen wurde die Hoffnung auf einen billigen Einkauf zum teuren Vergnügen. So hatte die Shopping-App Wish zwar für Mode über Elektronik bis hin zur Deko fürs Heim zwischen 60 und 90 Prozente günstiger als im stationären Handel offeriert, doch das Ordern der billigen Produkte kam Kunden teuer zu stehen. So beschwerten sich Ratsuchende über überraschend in Rechnung gestellte Zollgebühren, Steuern und Versandkosten, aber auch über monatelange Lieferzeiten und minderwertige Qualität der Waren.

Schon der Name schien Programm, der Kreditvermittler „blitz.credit“ bot im Internet und via Facebook eine MasterCard Gold und einen Sofortkredit bis zu 7.777 Euro an. Selbst wenn der eigene Finanzrahmen in Schieflage geraten war, verhieß das Angebot den unproblematischen Zugang zum bargeldlosen Bezahlen. „Doch nahm die Bestellung häufig einen enttäuschenden Ausgang, denn Verbraucher erhielten nicht den erhofften Kredit, sondern ein Starterpaket mitsamt Zugangsdaten für die Beantragung einer kostspieligen Prepaid-Kreditkarte. 149,90 Euro Ausgabegebühr mussten bei der Auslieferung per Nachnahme beglichen werden“, entlarvt Beratungsstellenleiterin Angelika Weischer die Masche.

Wurde die Annahme verweigert, folgten Zahlungsaufforderungen, zusätzliche Mahn- sowie Inkassokosten von bis zu 555 Euro und 45 Cent. All dies wurde für eine bloße Prepaid-Kreditkarte verlangt, auf die vor der Benutzung erst Geld geladen werden muss – und die anderswo kostengünstiger erhältlich ist. Vom versprochenen schufafreien Sofortkredit sahen Interessenten obendrein nichts.

Post vom Inkassounternehmen

Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert Post vom Inkassobüro zu bekommen – oftmals horrende unberechtigte Gebühren und Drohkulisse inklusive. „Wird dann unbedacht eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, kommt die Kostenspirale oft erst richtig in Gang“, berichtet Beratungsstellenleiterin Angelika Weischer. Denn diese Vereinbarung zum Abstottern müssten säumige Zahler meist teuer erkaufen. So seien hohe Einigungsgebühren zumeist der Preis, um diesen Deal überhaupt abschließen zu können. Obendrein müsste eine Reihe von verklausulierten Erklärungen in den Vordrucken akzeptiert werden – deren nachteiligen Folgen Verbraucher kaum überschauen können.

Bei einem Check von über 200 Ratenzahlungsvorschlägen von 45 verschiedenen Inkassobüros hatte die Verbraucherzentrale NRW massenhaft Fallstricke entdeckt. So wurden für eine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung aus einem Computerprogramm in rund 60 Prozent der Fälle Entgelte verlangt, die sich mehrheitlich an der Vergütung von Rechtsanwälten orientierten. Selbst bei kleinen Forderungen schlugen dafür 81 Euro und mehr zu Buche.

Unter dem Aktionsmotto „Vorsicht, Inkasso!“ hatte die Beratungsstelle viele Hilfestellungen parat, um Forderungen zu prüfen und nicht einfach draufloszuzahlen. Denn grundsätzlich gilt: Durch Zahlungsverzug entstehende Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden. Die Verbraucherzentrale hat auch eine zügige gesetzliche Regelung gefordert, dass für Ratenzahlungsvereinbarungen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden dürfen und diese auch nicht an die ungeprüfte Anerkennung der Forderung gekoppelt sein dürfen.

Ärger mit Telefonanbietern

Bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen standen einmal mehr Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt. Nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung, Stolperfallen beim Anbieterwechsel – oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme.

Anlass für Beschwerden war vielfach auch, wenn die tatsächliche Leistung und Geschwindigkeit des Internetanschlusses mit den Versprechungen in der Werbung oder des Kundenberaters nicht übereinstimmten. Weil oft mit hohen „bis-zu“-Bandbreiten geworben wurde, war der Frust der Kunden groß, wenn angepriesene Highspeed-Verbindungen dann im Nutzeralltag als lahme Enten strandeten.

Mit einem Informationspaket begleitete die Beratungsstelle den digitalen Verbraucheralltag, um sich über vertragliche zustehende Geschwindigkeiten zu orientieren. Dabei wurde erklärt, dass das Produktinformationsblatt hierbei verbindliche Grundlage ist und gezeigt, wie man tatsächliche Surfgeschwindigkeiten rechtssicher festhält. Außerdem gab es kompetente Unterstützung bei der gezielten Durchsetzung von Kundenrechten.

Was läuft im Keller?

Was läuft im Keller? Mit dieser Frage hatte sich die Verbraucherzentrale bei ihrer Kampagne „Besser heizen“ aufgemacht, Energieeinsparpotenzialen auf die Spur zu kommen. Denn 60 Prozent aller Heizungen verbrauchen nach heutigem Stand der Technik zu viel Energie. Und schon mit dem einfachsten Schritt, dem Tausch des alten Öl- oder Gasheizkessels gegen moderne Brennwerttechnik, sinkt der Energieverbrauch um ein Viertel.

Ausblick – Bei Telekommunikationsshops haben wir festgestellt, dass sie bei ihren Informationspflichten gegenüber den Kunden beim Vertragsabschluss patzen. Wir haben daher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solch komplexen Vertragskonstellationen gefordert. Zur Europawahl wurde gezeigt, wie die Menschen im Alltag von der europäischen Verbraucherpolitik profitieren: von der Deckelung der Gebühren beim Einsatz von Zahlungsmitteln über die Abschaffung der Roaming-Gebühren bis hin zu Vorgaben für energieeffiziente Kühlschränke und Waschmaschinen, wodurch Haushalte bei den Stromkosten kräftig sparen.

Verbraucherzentrale in Schwerte, Westwall 4, 58239 Schwerte
Telefon 02304 / 94 226 0
E-Mail: schwerte@verbraucherzentrale.nrw

 

Beratungsangebote und Öffnungszeiten:
www.verbraucherzentrale.nrw/schwerte

Montag                    09:00 -14:00 Uhr

Mittwoch                  09:00 – 13:00 und 14:30-18:00 Uhr

Donnerstag             09:00 – 13:00 und 14:30-18:00 Uhr

Freitag                    09:00 – 14:00 Uhr

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