Schwerte – Wenn Michael S. (50) aus Schwerte ab 4. Juli vor dem Schwurgericht Hagen der Prozess gemacht wird, wird der Hauptvorwurf auf Mord lauten. Doch die Anklageschrift von Staatsanwalt Michael Burggräf enthält noch drei weitere Tatvorwürfe.
Im „wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen“ hat der Verfasser der Anklage das mutmaßliche Geschehen vom 9. Januar auf elf Seiten penibel aufgearbeitet. Burggräf kommt zu dem Fazit: Der Tod der ehemaligen Immobilien-Maklerin Anne K. (72) aus Ergste sei ein Verdeckungsmord gewesen!
Erst hätte der Angeklagte, der bereits nahezu drei Jahrzehnte wegen Mordes in Aachen hinter Gittern saß, auf die hilflose Rentnerin eingeschlagen. „Vorwurf Körperverletzung“, erklärt Gerichtssprecher Bernhard Kuchler. Dann hätte der Angeklagte die alte Dame „durch Stiche verletzt und sie sodann erwürgt, um die Aufdeckung der Körperverletzung zu verhindern“, so Kuchler. Juristen sprechen von einem Verdeckungsmord. Der Hauptvorwurf!
Diebstahl und Brandstiftung
Michael S. soll außerdem das Portemonnaie und eine Taschenuhr seines Opfers gestohlen haben. Anklagevorwurf: Diebstahl. Um die Spuren seiner grausamen Tat zu vernichten, hätte er die Leiche angezündet, einen Wohnzimmerstuhl in Flammen gesetzt und ein eingeschaltetes Bügeleisen ins Bett seines Opfers gelegt. Der Vorwurf lautet hier: versuchte, besonders schwere Brandstiftung. Warum nur eine versuchte Brandstiftung? Gerichtssprecher Kuchler: „Das Feuer richtete zwar eine Brandstelle im Bett an, doch wesentliche Gebäudeteile wurden nicht zerstört.“ Es blieb bei kleinen Flammen.
Allein für den Mord, sollte er durch Urteilsspruch bestätigt werden, droht Michael S. eine lebenslange Haft. Die drei anderen Vorwürfe der Anklage dürften dabei gar nicht mehr ins Gewicht fallen, sondern hinter dem Hauptvorwurf zurücktreten.