Schwerte/Hagen – Im Juli 2017 befand sich der angeklagte Deutschrusse aus Schwerte im offenen Vollzug der Haftanstalt Attendorn. Er hatte Hafturlaub und hat mit Freunden in nicht unerheblicher Menge Alkohol konsumiert. Der Angeklagte gab selbst an eine dreiviertel Flasche Wodka und unzählige Flaschen Bier konsumiert zu haben. Nachts traf er dann auf drei junge Menschen die sich auf dem Rückweg einer Feier befanden.
Getroffen hat er die drei Leute am Spielplatz an der Lichtendorfer Straße in Schwerte-Ost. Um die Uhrzeit ist die Straße nicht sonderlich viel befahren. Der Deutschrusse kannte einen von den Männern. Deshalb sprach er einen anderen an und fragte nach Zigaretten und einem Taschentuch. Der junge Mann wollte ihm weder eine Zigarette noch ein Taschentuch reichen. Angeblich soll er den Angeklagten sogar noch provoziert haben: Laut dem Angeklagten soll er nämlich Rauch ins Gesicht geblasen haben. Der Mann verneinte dies allerdings. Daraufhin hat der angeklagte Deutschrusse ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Das Opfer wehrte sich mit einem Schirm, der Beschuldigte machte weiter und hat dem Opfer gegen den Kopf geschlagen. Der heute 29-jährige Deutschrusse machte aber immer weiter: Das Opfer lag nunmehr auf dem Boden und der Täter hat ihn weiter mit der Faust geschlagen. Außerdem hat er ihm mit seinen Sportschuhen gegen den Kopf und in die Rippen getreten. So entstanden Verletzungen am Mundwinkel und an der rechten Augenbraue.
Beschuldigter ist kein Unbekannter
Der beschuldigte Deutschrusse ist in Sachen Kriminalität sicher kein Unbekannter. In seinem jungen Leben hat er schon einige Strafen kassiert. Insgesamt hat er elf Vorstrafen. Darunter hauptsächlich Delikte aus dem Straßenverkehr (Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren mit Alkohol im Blut). Außerdem wurde er bereits wegen Beleidigung, Betäubungsmitteldelikten, Urkundenfälschung und Körperverletzung verurteilt. Nach dem Vorfall im Juli 2017 wurde er in den geschlossenen Vollzug der JVA Schwerte verlegt. Er litt dann monatelange unter Depressionen. Im Dezember 2017 hat ihm das Amtsgericht Schwerte in erster Instanz zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Nicht aber weil die Strafe an sich zu hoch ist: „Es geht uns nur darum, dass er Bewährung bekommt“, erklärt sein Verteidiger Hans-Peter Maas in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hagen.
Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben einen sozialen Neustart gemeistert. Er habe sich eine eigene Wohnung angemietet und renoviert diese aktuell komplett. Der 29-Jährige versucht sich weitestgehend von seiner Mutter zu distanzieren. Diese leidet – seit dem Tod ihres Vaters im Jahr 2013 – unter einem Alkoholproblem und bekommt regelmäßig Aggressionen. Einen Monat lang war der Deutschrusse bei einem Goldschmied tätig – dort musste er allerdings aufgrund von gesundheitlichen Problemen (Schwindel) aufhören. Mit einer weiterverarbeitenden Firma hat er aber wohl aussichtsreiche Gespräche geführt. „Seine Freundin unterstützt ihn außerdem.“, so Rechtsanwalt Maas. Des Weiteren hat er bereits an einer Gruppentherapie teilgenommen, um sein Drogenproblem anzugehen.
Glück gehabt
Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt plädierten für vier Monate mit Bewährung. Und auch wenn die Richterin Claudia Oedinghofen augenscheinlich nicht von allen Argumenten des Angeklagten überzeugt wirkte, entschied sie mit der Kammer im Sinne des Angeklagten. Er bekommt vier Monate mit Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. In diesen drei Jahren bekommt er einen Bewährungshelfer, mit dem er im regen Kontakt bleiben muss. Ferner muss er eine Drogenberatungsstelle aufsuchen und sich bei Empfehlung in die ambulante Behandlung begeben. Außerdem darf er sich verständlicherweise keine neuen Straftaten zu Schulden kommen lassen. Andernfalls muss er doch wieder ins Gefängnis.