Schwerte – Kritik an den Erklärungen der NRW-Ministerin Ina Scharrenbach zu den Landeszuweisungen übt die Kämmerin und Beigeordnete der Stadt Schwerte Bettina Brennenstuhl. Scharrenbach in einer Medieninformation: „die Verteilung der Landeszuweisungen die Verlässlichkeit des kommunalen Finanzausgleichs auch für diejenigen Kommunen wahrt, die auf Schlüsselzuweisungen stark angewiesen sind“. Zudem würde ein „Weg der gerechten Finanzmittelverteilung beschritten“, in dem unabhängig von der Finanzkraft eine Pauschale für Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen gezahlt werde.
„Konkret vor Ort in Schwerte führen diese Worte jedoch nicht zur erhofften Wirkung“, nimmt Bettina Brennenstuhl Stellung. Die Stadt Schwerte erhält laut Kämmerin 2019 rund 3,9 Mio. Euro weniger Schlüsselzuweisungen. Sind es im Jahr 2018 noch rund 16,1 Mio. Euro, werden es im Jahr 2019 nur noch rund 12,2 Mio. Euro sein. Der Grund liege darin, dass die Gewerbesteuer, die Grundsteuern und die Gemeindeanteile an den Landessteuern um rund 6,2 Mio. Euro gestiegen seien, erläutert Brennenstuhl.
Ungleichgewicht: Essen vs. Schwerte
Das heißt, dass die Steuern um rund 12,32 Prozent gestiegen sind, die Schlüsselzuweisung aber um rund 24,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 sinkt. Bettina Brennenstuhl hält diesen Zahlen die der Stadt Essen entgegen. Essen steigerte demnach die Steuererträge ebenfalls um 12,32 Prozent. Allerdings erhält die Stadt Essen nur rund 1,19 Prozent weniger Schlüsselzuweisung als im Vorjahr. „Und hier wird ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Städten wie Schwerte und den kreisfreien Städten wie Essen deutlich“, kritisiert Bettina Brennenstuhl. Durch bestimmte Faktoren, die auf die Höhe der Schlüsselzuweisung erheblich einwirkten, erhielten die kreisfreien Städte pro Einwohner deutlich mehr Schlüsselzuweisungen als kleinere Städte. Dieses gelte auch bei annähernd gleich hohen Steuererträgen pro Einwohner.
Ein wesentlicher Grund sei die sogenannte „Einwohnerveredelung“, die sich maßgeblich in der Ausgangsmesszahl wiederfindet und die Höhe der Schlüsselzuweisung maßgeblich beeinflusst. Zur Erklärung: Die Einwohnerveredelung soll den von der Einwohnerzahl abhängigen Anforderungen und Aufgaben einer Kommune Rechnung tragen. Neben dem Thema der Einwohnerveredelung zeigt auch ein Blick auf die erstmals gewährte Aufwands- und Unterhaltungspauschale nach Auffassung von Bettina Brennenstuhl, dass ein gerechter Weg zur Finanzmittelverteilung offenbar unterschiedlich definiert wird. Auch hier zeige ein Vergleich der kreisfreien Städte mit der Stadt Schwerte, dass die Zahlungen für Schwerte deutlich geringer ausfallen als für die kreisfreien Städte.
Einwohnerveredelung abschaffen
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat zuletzt am 4. Juli in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Landkreistag NRW die Abschaffung der Einwohnerveredelung gefordert. „Ich schließe mich den Ausführungen vollumfänglich und nachdrücklich an“, sagte Kämmerin Bettina Brennenstuhl. „Insgesamt bedeuten diese Zahlen, dass unsere Ergebnisplanung für das Jahr 2019, in der wir zwingend einen ausgeglichenen Haushalt darstellen müssen, in Gefahr gerät.“
„Ich freue mich, dass sich die Einnahmesituation in Schwerte wesentlich verbessert hat. Den rund 6,2 Millionen Euro Zuwachs an Steuern etc. steht – rein rechnerisch – ein Minus von 3,9 Millionen weniger an Schlüsselzuweisungen gegenüber. Also gibt es unterm Strich ein Plus von 2,3 Millionen Euro. Darüber könnte sich die Kämmerin freuen. Wenn sie – aus welchen Gründen aus immer – auf eine Ungleichbehandlung gegenüber der Großstadt Essen verweist, ist das aus meiner Sicht ein problematischer Vergleich. Denn Essen muss als Großstadt andere Leistungen – etwa für die Daseinsvorsorge und bei Sozialausgaben – vorhalten.“, sagt Robert Vornholt, Pressesprecher des Ministeriums.
„Wer mehr einnimmt, erhält automatisch weniger“, verweist der Ministeriumsvertreter auf die gute Entwicklung bei den Steuereinnahmen in landesweit nur wenigen Kommunen, die in einigen Fällen zu einer Senkung der Schlüsselzuweisungen führe. „Es erstaunt schon sehr, dass der einige Oberbürgermeister und Kämmerer die ehernen Grundsätze der Gemeindefinanzierung in Frage stellen.“ Gleichwohl gab der Sprecher zu bedenken, dass den Kommunen seitens der Bundesregierung keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden dürften. Bei neuen Gesetzen müsse deren Finanzierung von vornherein berücksichtigt werden.
Die ursprüngliche Medieninformation des Ministeriums: