HomeGerichtExklusiv

Besitz von Kinderpornografie: Wiederholungstäter aus Schwerte vor Gericht

Besitz von Kinderpornografie: Wiederholungstäter aus Schwerte vor Gericht

Schwerte/Hagen – Am kommenden Freitag (18. Mai) muss sich ein Mann (44) aus Schwerte im Landgericht Hagen in einer Berufungsverhandlung vor Richter Dieter Krause verantworten. Es geht um das heikle Thema „Besitz von Kinderpornografie“. Der angeklagte Schwerter, ein Stuckateur, will ab 9 Uhr (Saal 352) vor der 8. kleinen Strafkammer gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis (ohne Bewährung!) ankämpfen. MeinSchwerte weiß mehr.

Um es gleich deutlich vorweg zu sagen: Der Sachverhalt ist ekelig und könnte unbedarfte Leser durchaus verstören. Deshalb deuten wir an dieser Stelle die Vorwürfe nur an. Trotzdem müssen wir einige krasse Dinge auch beim Namen nennen, damit man sich ein Bild machen kann, dass Menschen mit perversen Neigungen auch in unserer direkten Nachbarschaft leben. Vorweg die ausdrückliche Warnung: Wer das nicht ertragen oder aushalten kann, möge jetzt nicht mehr weiterlesen.

Worum geht’s?

Bereits vor neun Jahren ist der jetzige Angeklagte erstmals wegen des Besitzes von harter Kinderpornografie aufgefallen. Am 28. Januar 2009 wurde seine Wohnung in der Innenstadt von Schwerte von der Polizei durchsucht. Dabei wurde ein Personalcomputer mit eingebauter Festplatte und eine externe Festplatte beschlagnahmt. Auf diesen Speichermedien entdeckten die Ermittler später mindestens 15.000 Bilder sowie 200 Videofilme: Allesamt Kinderpornografie der übelsten Art. Beispielsweise wurden zwei Jahre alte Mädchen zum Sexualverkehr mit erwachsenen Männern gezwungen. Sogar an hilflosen Babys haben sich die Männer sexuell vergangen. In anderen Darstellungen wurden Kinder regelrecht gequält: Indem man ihre Geschlechtsteile mit Nadeln durchstach oder Klammern an ihre Brustwarzen klemmte.

Erste Verurteilung

Der diesen Freitag erneut angeklagte Schwerter wurde dafür erstmals am 26. April 2010 durch einen Strafbefehl (also ohne öffentliche Gerichtsverhandlung, sondern stattdessen auf schriftlichem Weg) verurteilt. Er bekam wegen des „Besitzes von kinderpornografischer Schriften“ (Fotos und Videofilme) ein Jahr Haft. Diese Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Die zweijährige Bewährungszeit hielt der Verurteilte durch –  deshalb wurde ihm die Verbüßung der Strafe im Juni 2012 erlassen.

​​Der Wiederholungstäter

Leider hatte der 44-jährige Stuckateur den juristischen „Warnschuss“ nicht verstanden: Er machte weiter und wurde zum Wiederholungstäter. Am 10. März 2016 wurde seine Wohnung in der Schwerter City erneut von der Polizei durchsucht. Dabei wurden sein Laptop, eine USB-Festplatte und USB-Sticks sichergestellt. Die Ermittler fanden darauf erneut kinderpornografische Inhalte der widerlichsten Art: Insgesamt 60.873 Lichtbilder (Fotos) und 2.460 Videofilme! Diese hatte sich der Angeklagte zuvor aus dem Internet heruntergeladen und auch besessen.

Wieder geht es um unvorstellbare sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und kleinen Kindern, die dazu gezwungen werden. Auf Einzelheiten wollen wir hier an dieser Stelle bewusst verzichten. Das Leiden der Kinder, die auf diesen Fotos und in den Videos auch sadistisch gequält werden, mag unermesslich sein.

Schöffengericht verhängt Gefängnis

Das Schöffengericht Hagen unter dem strengen Richter Manfred Kleeschulte kannte nun „kein Pardon“ für den Angeklagten mehr. Es verhängte am 17. Oktober 2017 eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen den Mann aus Schwerte: Der Kinderpornograf soll für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis einrücken. Auch sein ausführliches Geständnis konnte diese Strafe nicht mehr abwenden. „Sofort nach Ablauf der Bewährungszeit hatte er unverdrossen so weitergemacht“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Gibt es in der Berufung jetzt „Milde“?

Kommenden Freitag kämpft der Angeklagte aus Schwerte nun um ein milderes Urteil. Er will mit seinem Dortmunder Verteidiger Klaus Schmitz punkten: Zwischenzeitlich, seit Ende Oktober 2016, besucht er nämlich eine Art Selbsthilfegruppe in Dortmund, die eigens auf Sexualstraftäter zugeschnitten ist, um sein Problem der Kinderpornografie therapeutisch behandeln zu lassen. Außerdem hat er ein halbes Jahr lang an einer Alkohol-Entwöhnungstherapie teilgenommen. Vielleicht kann er deshalb vor dem Landgericht seine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe noch einmal abwenden. Berufungsrichter Dieter Krause gilt unter seinen Richterkollegen als eher zu milde als zu hart. Am Freitag wissen wir mehr – und werden darüber berichten!

image_print