Schwerte – Bereits im Sommer letzten Jahres war ein eventuelles Dieselfahrverbot im Gespräch. Jetzt urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass Dieselfahrverbote von den Städten verordnet werden dürfen. Stadtsprecher Carsten Morgenthal erklärte auf Nachfrage ob die Stadt über ein Fahrverbot nachdenkt: „Nein, weil die Stadt Schwerte nicht zuständig ist. Zuständig für die Verhängung von Fahrverboten ist die Bezirksregierung in Arnsberg.“ Die Pressestelle der Stadt Dortmund gab übrigens für Dortmund in einer Medieninformation genauere Angaben, als die der Stadt Schwerte bekannt. Diese finden Sie unten, am Ende dieses Textes.
Schwerte steht auf der „roten Liste“
Die Stadt Schwerte steht auf der Liste der Deutschen Umwelthilfe (DUH), weil es zu viele Schadstoffe in der Luft gibt. „Man hat uns damals gesagt, sobald es eine rechtliche Grundlage gebe wird der Sachverhalt nochmals überprüft. Die ist jetzt geschaffen“, berichtet Dorothee Saar, Leiterin Verkehr- und Luftreinhaltung von der DUH, am Dienstag auf Nachfrage unserer Redaktion. „Wir werden nochmal bei der Stadt nachfragen, wie man mit der veränderten rechtlichen Situation umgeht.“, so Saar im weiteren. Stadtsprecher Carsten Morgenthal verweist wiederum auf ein Urteil vom 24. Januar des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf aus dem hervorgeht: „Ein Umweltverband kann die Stilllegung eines einzelnen Kraftfahrzeugs, das möglicherweise gegen umweltrechtliche Vorschriften verstößt, nicht klage weise geltend machen; ihm fehlt insofern die Klagebefugnis.“
Wie geht es weiter? Wird es bald schon Fahrverbote in Schwerte geben? „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes geht es nun auf zweierlei Wegen weiter: Einerseits muss die zukünftige Bundesregierung entscheiden, ob sie eine einheitliche Gesetzgebung auf den Weg bringt, andererseits müssen wir die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung im Hinblick auf die bestehenden Luftreinhaltepläne prüfen.“, teilt uns Benjamin Hahn, Pressesprecher der Bezirksregierung Arnsberg auf Anfrage mit.