Schwerte – Die Wahlurne ist bald geöffnet. Ab Montag, 5. Februar, haben Schwerterinnen und Schwerter die Möglichkeit, sich Briefwahlunterlagen für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters am Sonntag, 4. März, direkt im Rathaus ausstellen zu lassen und vor Ort zu wählen. Die Vorlage des Personalausweises genügt, um sich einen Wahlschein ausstellen zu lassen. Die Briefwahlausgabe ist auch diesmal wieder barrierefrei eingerichtet.
Über 39.000 Benachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 5. Februar bis 10. Februar an die rund 39.200 Schwerter Walberechtigte versandt. Mit der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, sich für eine Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal oder aber die Briefwahl zu entscheiden. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann dies entsprechend auf der Wahlbenachrichtigung vermerken. Dies muss dann ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Stadt Schwerte gesandt werden. Anschließend bekommen Briefwählerinnen und -wähler ihre Wahlunterlagen mit der Post nach Hause. Sollte bei der Wahl am 4. März keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichen, gibt es bekanntlich am 18. März eine Stichwahl. Bereits jetzt kann auch für diesen Fall die Briefwahl auf einem entsprechenden Feld auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und im Internet bei der Online-Beantragung angekreuzt werden.
Für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis steht der Bereich „Verwaltungsservice“ unter der Rufnummer 02304/104-660 zur Verfügung. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch diesmal wieder im Internet beantragt werden. Dort ist bereits auf der Internetseite der Stadt Schwerte unter www.schwerte.de/rathaus ein entsprechender Link hinterlegt. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung können die vorgesehenen Felder dann problemlos ausgefüllt werden. Die Öffnungszeiten für die Stimmenabgabe im Rathaus:
Wochentag | Öffnungszeiten |
Montag | 08.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 18.00 Uhr |
Freitag |
08.00 – 13.00 Uhr |