Schwerte – Eine Leserin ruft in unserer Redaktion an und erzählt uns eine durchaus spannende Geschichte:
Ihrem Nachbarn aus Geisecke wurde das Fahrrad aus dem Vorgarten entwendet. „Eigentlich steht es gut versteckt hinter einer Hecke. Wer sich nicht auskennt findet das nicht“, berichtet die 50-jährige Leserin. Und doch hat es scheinbar ein Dieb gefunden und mitgenommen.
Doch der Nachbar der Leserin, hat sein eigenes Fahrrad kurze Zeit später angebunden bei den Supermärkten „Zwischen den Wegen“ gefunden. Den Schlüssel hatte er nicht mehr. „Der lag mit dem Schloss im Korb vom Fahrrad“, so die Leserin weiter.
Die Leserin informierte sich daraufhin bei dem Polizeipräsidium Schwerte. Ihr wurde dort die Auskunft gegeben, dass man für eine Strafanzeige einen Eigentumsnachweis benötige. „Ja, einen Eigentumsnachweis muss man schon erbringen. Sich ein Fahrrad „aussuchen“ und dann eine Anzeige erstatten, wäre also nicht rechtens.“, so Vera Howanietz, Polizeisprecherin auf Nachfrage.
„Einen Nachweis konnten wir nicht erbringen, weil das Fahrrad selbst zusammen geschraubt war“, sagt die 50-jährige Leserin etwas verärgert.
„Der Beamte vor Ort meinte, wir sollten uns das Fahrrad dann abends zurückholen. Da könne man höchstens eine Anzeige kassieren“, erzählt die Nachbarin des Geschädigten.
Wir wollten von der Polizei wissen, ob solche Tipps generell gegeben werden:
„Natürlich wäre ein solches Handeln rechtswidrig, nicht tolerierbar und wird auch nicht von der Polizei empfohlen.“, so Howanietz, von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Unna.