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Alt Schwerte: Bezirksregierung eingeschaltet

Alt Schwerte: Bezirksregierung eingeschaltet

Das "Alt Schwerte". Foto: Lukas Pohland

Schwerte. Nachdem sie lange Zeit vergeblich Versuche unternommen hat, gemeinsam mit dem Eigentümer der gemeinhin als Schandfleck geltenden Immobilie Hüsingstraße 7 (Alt Schwerte) Lösungen zu finden, reißt der Stadt Schwerte nun der Geduldsfaden. Notfalls mit dem Mittel der Enteignung soll das Haus aus dem Stadtbild verschwinden.

„Es ist das Ziel der Stadt Schwerte, die Innenstadt städtebaulich zu entwickeln und Aufenthaltsqualitäten deutlich zu steigern“, unterstreicht Bürgermeister Dimitrios Axourgos. In dieses Konzept passt der aktuelle Zustand der seit fast 15 Jahren leerstehenden Immobilie „Alt Schwerte“ in der Fußgängerzone überhaupt nicht; sie gilt als abgängig.

Verhandlungen sind nicht mehr zielführend

Mehrfach sei versucht worden mit dem Eigentümer zu verhandeln, so der Technische Dezernent Christian Vöcks, jedoch sei dieser nicht zu den Terminen erschienen. Darauf habe die Stadt dem Eigentümer nun zweimal ein Kaufpreisangebot unterbreitet, worauf weder geantwortet worden   sei noch Fristsetzungen berücksichtigt wurden. „Nun ist der Punkt erreicht, an den Verhandlungen nicht mehr zielführend sind und ordnungsbehördliche Verfahren angestrebt werden sollten“, so Vöcks.

Städtische Satzung greift

Dazu hat die Stadt Schwerte nicht nur Kontakt zur Bezirksregierung in Arnsberg aufgenommen, die ein Verfahren zur Enteignung durchführen würde. Auch ein Rechtsanwalt wurde in der Sache engagiert. Verfahren sind möglich, nachdem der Rat der Stadt Schwerte schon im Sommer die Satzung über die Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Innenstadt Schwerte“ beschlossen hatte. Diese Satzung erlaubt die Sicherung der beschlossenen Ziele und Maßnahmen im bezeichneten Gebiet.

Beeinträchtigungen für Eigentümer, Bewohner und Nachbarn

„Der Zustand Ihrer Immobilie beeinträchtigt unmittelbar die Mieter und Eigentümer der Nachbargebäude und hat darüber hinaus negative Auswirkungen für Eigentümer, Bewohner und Nachbarn und somit für die gesamte 1a-Lage der Schwerter Innenstadt“, so Christian Vöcks in einem Brief an den Eigentümer. „Eine gütliche Einigung kann nur noch gelingen, wenn der Eigentümer auf die Stadt zukommt. Danach sieht es derzeit nicht aus. Deshalb sind wir gezwungen zu handeln“, so Vöcks abschließend.

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