Schwerte. Er fuhr alkoholisiert und unter Einfluss von Kokain in ein Stauende: Der Angeklagte aus Hagen mit polnischer Staatsangehörigkeit stand heute Morgen dazu vor dem Amtsgericht Schwerte und zeigte sich geständig.
Der Mann fuhr am 06.07.2020 unter Alkohol-und Drogeneinfluss auf der A45 in Richtung Frankfurt und verursachte auf der Höhe von Schwerte einen Verkehrsunfall. Dabei fuhr er einem anderen Pkw bei einem Stauende auf und verursachte einen nicht unerheblichen Schaden in Höhe von knapp 3.900 Euro. Die Polizei stellte bei ihm 1,16 Promille im Blut fest. Auch ein Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte in diesem Zustand nicht mehr hätte fahren dürfen.
Der Hagener räumte die Verursachung des Unfalls ein und zeigte sich reumütig. Die Tatsache, dass er sich nach eigenen Angaben sicher fühlte das Auto zu führen, weil er am Tag zuvor Alkohol und Drogen zu sich nahm, fielen positiv ins Gewicht. Für die Richterin lag kein Vorsatz, sondern fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung vor. Doch das rettete den Angeklagten nicht vor dem Gefängnis.
Da der Angeklagte bereits mehrere Vorstrafen aufzuweisen hat, wovon zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden, und sich derzeit in offener Bewährungszeit befindet, konnte diese Tat nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt werden. Der endgültige Beschluss: der Unfallverursacher wird zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Außerdem wird ihm die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen.