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Stadt Schwerte verwehrte Redaktionsleiter Auskünfte über meldepflichtige Geschenke – Redaktionsleiter klagt

Stadt Schwerte verwehrte Redaktionsleiter Auskünfte über meldepflichtige Geschenke – Redaktionsleiter klagt

Die Stadt Schwerte erteilte unserem Redaktionsleiter Informationen nicht. Nun wird sie verklagt.

Schwerte. In eigener Sache: Unser Redaktionsleiter Lukas Pohland hat die Stadt Schwerte verklagt. Die Stadt weigerte sich ihm Informationen über meldepflichtige Geschenke von Ratsmitgliedern und Mitarbeiter*innen der Stadt offenzulegen. Grund dafür sei seine Minderjährigkeit. Das Portal „FragdenStaat“ unterstützt die Klage. (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 20 K 555/20)

Vorausgegangen war der Klage eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Die Anfrage wurde per Bescheid zurückgewiesen, weil Minderjährige keine Auskünfte beantragen dürften. Rechtsanwalt Robert Hotstegs von der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft aus Düsseldorf, die unseren Redaktionsleiter vertritt, erläutert: „Der Gesetzgeber hat die Informationsfreiheit als Jedermanns-Recht ausgestaltet. Auch
Minderjährigen steht das Recht nach dem IFG zu.“ Außerdem widerspreche sich die Stadt mit ihrem negativen Bescheid selbst: „Wenn man wegen Minderjährigkeit den Antrag nach dem IFG nicht stellen dürfte, dann dürfte gegenüber Minderjährigen auch kein Verwaltungsakt in Form eines negativen Bescheides erlassen werden.“

Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte die Stadt auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Eine Reaktion erfolgte allerdings nicht. Der Klageweg war somit unausweichlich.

„Für mich ist es wichtig, dass Minderjährige von Behörden in Informationsanfragen nicht benachteiligt werden. Ich finde es daher umso wichtiger, dass sich das Verwaltungsgericht hierzu klar äußert. Ich möchte gleichzeitig alle Jugendlichen auffordern: Tretet an Behörden – zum Beispiel über FragdenStaat – ran, seid mutig und stellt eure Anfragen. Ihr habt das Recht dazu“, untermauert Redaktionsleiter Lukas Pohland.

Über die Klage wird das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu entscheiden haben. Interessierte können sich die Klageschrift hier ansehen:

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