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Maskenpflicht: Allgemeinverfügung wird aufgehoben

Maskenpflicht: Allgemeinverfügung wird aufgehoben

Der Bürgermeister hebt seine Allgemeinverfügung auf. Foto: Ingo Rous/Stadt

Schwerte. Wenn der Kreis Unna am Samstag (12. Juni 2021) die Inzidenzstufe 1 erreicht, fällt in Schwerte die Allgemeinverfügung des Bürgermeisters, in der auch die Maskenpflicht in der Innenstadt enthalten ist. Bürgermeister Dimitrios Axourgos hat die Aufhebung seiner Allgemeinverfügung vorbereitet und in Absprachen mit weiteren Amtskollegen im Kreis Unna ein einheitliches Vorgehen erfolgreich angeregt. „Wir gewinnen damit ein Stück Normalität zurück, darüber freue ich mich gemeinsam mit den Menschen in unserer Stadt“, erklärte das Stadtoberhaupt.

Allerdings ist die Aufhebung der seit November 2020 geltenden Allgemeinverfügung noch nicht das Ende der Maskenpflicht in den Innenstädten. „Das Land NRW muss hier noch nachziehen“, so Axourgos. Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist eindeutig und regelt im Paragraphen 5 das Tragen einer Maske. Das ist vorgeschrieben auf Wochenmärkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften. Die Maskenpflicht gilt auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen. Die Regeln müssen insofern beachtet werden.

 

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