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​Messer-Mann aus Westhofen seit Mittwoch in U-Haft

​Messer-Mann aus Westhofen seit Mittwoch in U-Haft

Der Mann auf dem Weg zur Haftrichterin. Foto: Helmut Ullrich

Schwerte/Hagen. Wir sehen einen Mann im Rollstuhl auf dem Weg zu seiner Richterin. Ein Justizwachtmeister schiebt ihn zum Gerichtssaal. Dort wird ihm kurz darauf der Haftbefehl verkündet. Der 45-Jährige kann nicht mehr laufen, weil ihm ein SEK-Beamter dreimal ins Bein geschossen hat. Ihm, dem Messer-Mann aus Westhofen.

Das Handy-Video über die gefährliche Eskalation einer Polizeikontrolle mitten in einem Wohngebiet an der Tannenstraße wurde bereits zigtausend Mal bei bild.de angeklickt: Zu sehen ist darauf, wie vier Beamte eines Spezialeinsatz-Kommandos (SEK) einen Mann über eine Wiese verfolgen. Er hat ein 25 Zentimeter langes Fleischermesser in der Hand, flüchtet. Dann hangelt er sich über einen Zaun zur Reichshofstraße – die SEK-Beamten hinterher.

Was man auf dem Video aber nicht mehr sieht, sondern nur noch hört: Es fallen Schüsse. Der Mann wird durch drei Kugeln, die gezielt sein Bein durchdringen, niedergestreckt und überwältigt. Das spektakuläre Video gibt es hier.

Seit dem Tattag, dem 19. März, wurde der Deutschrusse in einem Krankenhaus behandelt. Am gestrigen Mittwoch (14. April), musste er im Rollstuhl nach Hagen zur Haftrichterin: Annika Koschinski erließ einen Haftbefehl, denn der Beschuldigte sei verdächtig, „mittels eines gefährlichen Werkzeugs versucht zu haben, eine andere Person körperlich zu misshandeln“ (versuchte gefährliche Körperverletzung).

​Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr

In Westhofen fand der Einsatz statt. Foto: Alex Talash

Verteidiger Hans-Peter Maas. Foto: Helmut Ullrich (Archiv)

Verteidiger Hans-Peter Maas (Dortmund) hat in dem nicht öffentlichen Termin vergeblich darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt aus dem Haftbefehl nicht deckungsgleich mit den von Zeugen aufgenommenen Handy-Videos ist. Er beantragte deshalb einen Haftprüfungstermin, der innerhalb von 14 Tagen vor derselben Richterin stattfinden wird. Dort sollen dann auch die Videos angeschaut werden.

Die nächsten Tage wird der Beschuldigte erstmal in Untersuchungshaft verbringen müssen. Anwalt Maas: „Der erlassene Haftbefehl stützt sich zum einen auf Fluchtgefahr, weil der Mandant ursprünglich aus Kasachstan kommt und die Gefahr bestünde, dass er sich dorthin zurückgehen könnte. Zum anderen aber auch auf Wiederholungsgefahr, weil ,psychische Auffälligkeiten‘ bei ihm vorliegen sollen.“

Denn: Der Beschuldigte war am Tattag zunächst mit uniformierten Polizeibeamten aneinandergeraten, weil er am Heck seines Autos, das auf der Fahrbahn stand, ein großflächiges Plakat angebracht hatte, um dagegen zu demonstrieren, dass er als Vater seine getrennt lebendenden Kinder nicht sehen dürfe. Der Polizeieinsatz begann um 10.17 Uhr morgens.

Um 11.47 Uhr rückte das zur Verstärkung herbeigerufene Spezialeinsatz-Kommando aus Dortmund an und die Situation eskalierte. Verteidiger Maas: „Es stellt sich doch die Frage, warum hier überhaupt Schüsse erforderlich waren. Und wenn: Warum dann gleich drei?“

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