Anzeige. Mehr als 90% der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren ist täglich online. Das Smartphone ist unser täglicher Begleiter und ermöglicht nahezu überall und uneingeschränkt Zugang zur digitalen Welt. Dort hinterlassen wir unsere Spuren und Daten, in der Cloud, auf Servern überall auf der Welt. Was aber passiert mit all unseren Spuren, den Nachrichten, geposteten Fotos, Online-Verträgen und Mitgliedschaften, wenn wir sterben? Sollen unsere Daten „mit-versterben“ oder für die Nachwelt abrufbar bleiben? Wie sollen unsere Erben mit diesem digitalen Nachlass umgehen?
Einen Überblick über körperliche Gegenstände können sich die Erben schnell machen, aber wie sieht es mit den digitalen Inhalten aus? Hat der Erblasser keine Auflistung mit seinen Zugängen, Benutzerkonten und Passwörtern erstellt, und diese Liste auch so aufbewahrt, dass der Erbe sie im Ernstfalle auch findet, wird es sehr mühselig oder sogar unmöglich.
Der Nutzer selbst muss sich also seiner Verantwortung für sein „digitales Ich“ be-wusst werden, um eine geplante und strukturierte Vorsorge anzustreben.
Hierzu möchte ich nachfolgend einige Hinweise und Tipps geben.
- Inhalt des digitalen Nachlasses
In den digitalen Nachlass eines Nutzers fallen unter anderem:
- Alle Daten, die auf Tablets, Smartphones, CDs, DVDs, Festplatten oder sonstige Speichermedien zu Hause beim Erblasser gespeichert sind,
- Alle Daten, die der Erblasser im Internet, in einer „Cloud“ gespeichert hat,
- Alle Vertragsbeziehungen des Erblassers zu Providern/Anbietern,
- Social-Media-Profile,
- Kommunikationsinhalte über Dienste wie WhatsApp, Telegramm etc.,
- Rechte an Domains und Websites,
- E-Mail-Konten, Streaming-Dienste, Zahlungsdienste, Banking-Accounts,
- Blog- und Forenbeiträge
- und und und….
- Inventarisieren und kategorisieren
Die eigene virtuelle Welt mit allen Diensten und Zugängen zu erfassen ist wohl die umfangreichste Aufgabe, aber man verschafft sich auch selbst einen Überblick. Das kann dazu führen, dass überflüssige Datenbestände direkt bereinigt werden können. Erstellt man hier eine detaillierte Liste, kann diese später schnell herangezogen werden.
- Nutzungsbedingungen, Entscheidungen und Dokumentation
Schauen Sie sich die Nutzugsbedingungen und AGB der Vertragspartner und Portale an. Viele Anbieter bieten verschiedene Möglichkeiten bei längerer Inaktivität oder Ableben des Nutzers.
Wenn Sie sich hier den Überblick verschafft haben, müssen Sie die Entscheidung treffen, was nach dem Tod mit den digitalen Daten geschehen soll. All dies dokumentieren Sie dann auf Papier oder einer Datei, inklusive der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Hilfreich kann hier ein entsprechendes Programm, ein sogenannter Passwortsafe, sein, der zentral alle Zugangsdaten ablegt.
- Aufbewahren
Die so erstellte Liste muss sicher aufbewahrt werden. Wie andere wichtige Dokumente kann diese Aufstellung in einem Safe, einem Bankschließfach oder beim Notar hinterlegt werden.
- Vertrauensperson benennen
Die Aufbewahrung ist wenig hilfreich, wenn niemand davon Kenntnis hat. Deshalb informieren Sie eine Vertrauensperson über die Existenz und den Aufbewahrungsort.
- Vollmacht erteilen
Es empfiehlt sich dringend, der Vertrauensperson auch eine Vollmacht zu erteilen. Dies kann eine gesonderte Vollmacht sein, oder ein entsprechender Absatz in einer Vorsorgevollmacht. Damit ist Handlungsfähigkeit nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Krankheitsverläufen wie z.B. Demenz, Koma oder Schlaganfall gewährleistet.
Fazit: Was sollten Sie also tun?
- Sich bereits zu Lebzeiten auch mit dem digitalen Erbe befassen.
- Suchen Sie Ihre Spuren im Netz und überprüfen Sie die Auswirkungen im Falle Ihres Ablebens.
- Löschen und Kündigen Sie unnötige Daten, Portale und Zugänge.
- Überprüfen Sie Ihre digitale Welt regelmäßig, und aktualisieren Sie Ihre Liste.
- Stellen Sie Handlungsfähigkeit sicher.
- Überprüfen Sie bereits bestehende letztwillige Verfügungen und passen diese ggf. an.
- Bestimmen Sie konkret, was mit welchen Daten geschehen soll.
- Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, auch bei Änderungen.
- Informieren Sie nahe Angehörige über Ihre Wünsche.
- Bewahren Sie Ihre Ergebnisse und Verfügungen an einem sicheren Ort auf und stellen sicher, dass diese im Fall der Fälle auch gefunden werden.
Ihr Frank Winter, Steuerberater
Weichelt & Winter Steuerberatungsgesellschaft mbH