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​Hausmeister von Grundschule in Schwerte befingert seine Stieftochter

​Hausmeister von Grundschule in Schwerte befingert seine Stieftochter

Ein Hausmeister an einer Grundschule wurde wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Symbolbild: Zoonar/Lukassek

Schwerte/Hagen. Für i-Dötzchen mit großer Zuckertüte im Arm wird das heute ein unvergesslicher Tag. Für die ahnungslosen Eltern, die ihre lieben Kleinen am ersten Schultag begleiten, vielleicht auch: Denn während der großen Ferien wurde der Hausmeister einer Schwerter Grundschule eher unauffällig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Im Strafprozess gab es nur einen Zuschauer: MeinSchwerte.

Der Hagener Staatsanwalt Dr. Holger Schlüter gilt als äußert penibel. Er steht in dem guten Ruf, nichts durchgehen zu lassen. Wenn er als Anklagevertreter vor dem Schöffengericht erscheint, wird es spannend. Hinter dem Aktenzeichen 61 Ls 101/19 verbirgt sich ein Sexualdelikt im ehemaligen Familienkreis und es gibt einen Angeklagten (59), der den Vorfall, dass er seine Finger nicht bei sich behalten konnte, inzwischen sehr bereut. Was die Angelegenheit aber dennoch so heikel macht: Er ist Hausmeister an einer Grundschule in Schwerte. Und er hat dort beruflich auch mit Mädchen zu tun.

Alleine im Urlaub: „Du machst mich so scharf“

Die Tat ereignete sich im ägyptischen Hurghada. Foto: Zoonar/Christian Lindner

Verhandelt wird, was am letzten Tag eines Urlaubs im Juni 2018 in Ägypten passiert ist: Mit der Tochter (17) seiner langjährigen Lebensgefährtin, war der Schulhausmeister allein nach Hurghada geflogen, um dort ein paar schöne Ferientage zu verbringen. Am Morgen des Abreisetages: aufstehen, anziehen, Koffer packen und ab zum Flughafen. Eigentlich. Doch im gemeinsamen Hotelzimmer kam es zu dem angeklagten Übergriff: „Sie hat noch tief geschlafen. Ich habe mich auf ihr Bett gesetzt“, schildert der Angeklagte. „Und? Haben Sie sie geküsst?“, fragt Richter Christian Dembowski. „Ja, auf Wange und Mund“, so das knappe Geständnis.

Der Richter hakt nach: „Kam das sonst im Alltag auch vor?“ Der Angeklagte wehrt ab: „Nein. Das tut mir auch leid. Ich hatte mir gar nichts dabei gedacht.“ Auch nicht, als er mit seiner Hand über ihren Körper glitt, über den Bauch bis in den Intimbereich,  und ihre Brüste streichelte – solange, bis die Stieftochter wach wurde? Bei der Polizei in Schwerte, wo sie und ihre geschockte Mutter später eine Anzeige erstatteten, waren die Worte, die er ihr am Hotelbett gesagt haben soll, protokolliert worden: „Du machst mich so scharf.“

„Das habe ich noch nicht erlebt“

Dr. Schlüter: „Ich bin jetzt seit 25 Jahren Staatsanwalt, habe schon vieles gehört. Aber dass sich jemand nichts dabei denkt, wenn er einer 17-Jährigen die Brust streichelt, das habe ich noch nicht erlebt.“ Und dann war da noch der eindeutige WhatsApp-Chat-Verlauf zwischen dem Angeklagten und seiner einstigen Lebensgefährtin. Sie hatte die zwölf Jahre dauernde Beziehung sofort beendet, nachdem sich die Tochter ihr anvertraut hatte: „Außerdem habe ich Deine Tochter nicht belästigt“, stritt er im Chat sein Verhalten ab. „Wie nennst Du das denn?“, bohrte die Mutter nach. Die wenig einsichtige Antwort des Grundschul-Hausmeisters seinerzeit: „Liebhaben, aber nicht belästigen.“

In seinem Plädoyer zeigte der Staatsanwalt wenig Verständnis für das Verhalten des Angeklagten: „Wollen Sie uns hier erzählen, dass Sie nur versehentlich die Brüste berührt haben? Wer in der Position einer Bezugsperson ein junges Mädchen im Intimbereich streichelt und küsst, hat dabei schon sexuelle Hintergedanken. Alles andere wäre schwer befremdlich.“ Dr. Schlüter hielt eigentlich eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten Haft für erforderlich, doch bei einem Ersttäter sei ein so geringes Strafmaß in eine Geldstrafe umzuwandeln: 7500 Euro, so sein Antrag.

Stadt will sich zu Vorstrafe nicht äußern

Von der Stadt Schwerte, dem Dienstherrn, war beim Gerichtstermin weit und breit niemand zu sehen. Foto: Helmut Ullrich

In seinem letzten Wort wandte sich der Angeklagte an seine Ex-Lebensgefährtin und deren Tochter, die inzwischen weinend im Zuschauerraum saß: „Ich möchte mich noch einmal recht herzlich dafür entschuldigen, was ich angerichtet habe und es gerne rückgängig machen, wenn ich könnte.“ Das Schöffengericht verhängte wegen des „Missbrauchs einer Schutzbefohlenen“ eine Geldstrafe von 4800 Euro. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass durch sein Geständnis der betroffenen Stieftochter eine Vernehmung erspart geblieben war.

Durch die Verurteilung zu 120 Tagessätzen ist der Grundschul-Hausmeister jetzt wegen Missbrauchs vorbestraft. Der Vorgang sei bis zur MeinSchwerte-Anfrage bei der Stadt Schwerte unbekannt gewesen. „Wir haben allerdings umgehend reagiert. Zwischenzeitlich ist das Beschäftigungsverhältnis mit dem Hausmeister ausgelaufen“, meldete Ingo Rous, Sprecher der Stadt Schwerte am Freitagmorgen nach. Zunächst hatte die Stadt Schwerte keinen Kommentar abgegeben, da die Sache noch geprüft werden musste. 

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