Schwerte. Osterfeuer, Feste und andere öffentlich zugängliche Veranstaltungen finden vorerst nicht mehr statt. Das gehört zu den Inhalten einer Allgemeinverfügung der Stadt Schwerte. Diese Allgemeinverfügung gründet sich auf jüngste Erlasse durch das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Die Rathäuser und Dienststellen der Stadt Schwerte sind ab sofort geschlossen. Das hat der Krisenstab der Stadt Schwerte unter Führung von Bürgermeister Dimitrios Axourgos und der Beigeordneten Bettina Brennenstuhl in seiner täglichen Sitzung am Dienstag festgelegt. Feuerwehr und Rettungsdienst sind weiterhin erreichbar. Während der Wertstoffhof an der Schützenstraße geschlossen bleibt und dort damit auch keine Schadstoffannahme durch die GWA stattfindet, laufen Müll- und Sperrgutabfuhr weiter.
Die Erreichbarkeit der Ämter ist postalisch, telefonisch, per Fax und per E-Mail gewährleistet. Auf diese Weise können auch unaufschiebbare Termine vereinbart werden. Standesamtliche Trauungen sind weiterhin möglich. Allerdings ist die Zahl der Teilnehmer*innen begrenzt. So werden neben dem Brautpaar maximal noch sechs weitere Gäste ins Trauzimmer gelassen. Nur direkten Angehörigen ist die Teilnahme an Beisetzungen gestattet.
Grundversorgung und Freizeit
Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen müssen ab sofort ihre Türen geschlossen halten. Das gilt auch für Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen. Ab sofort werden alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen bzw. privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen eingestellt. Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Das gilt ab sofort auch für Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros. Geschlossen wurden in Schwerte Spiel-, Bolz- und Sportplätze sowie Skater-, Parcouring- und Pausenhofflächen.
Der Zugang zu Restaurants und Gaststätten ist am Tage nur noch bis 15 Uhr möglich. In dieser Zeit müssen strenge Auflagen beachtet werden. So müssen Besucher*innen mit ihren Kontaktdaten registriert werden. Die Anzahl von Gästen ist zu reglementieren, Tische müssen mindestens zwei Meter auseinanderstehen. Es müssen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen und Aushänge zu richtigen Hygienemaßnahmen vorhanden sein. Die Stadt Schwerte kontrolliert diese Vorgaben. Wer dagegen verstößt, muss mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen rechnen. Diese Auflagen gelten auch für Imbiss-Betriebe und Pizzerien. Sie dürfen danach aber noch ausliefern. Ob ein Drive-In oder eine Abholung zugelassen ist, ist Medienberichten noch umstritten. Die entsprechenden Inhaber können sich bei Rückfragen an die Stadt Schwerte (per E-Mail oder telefonisch) wenden.
Wochenmärkte dienen der Versorgung der Bevölkerung und werden deshalb nicht geschlossen. Gleichwohl sollen die Stände aufgelockert angeordnet aufgebaut werden. Informationsstände in der Innenstadt wird es nicht mehr geben.
Betreuung
In den Kindertagesstätten der Stadt Schwerte und in Tagespflegeeinrichtungen wird die seit Montag praktizierte Notbetreuung aufrechterhalten. Sie ist für Kinder eingerichtet, deren Eltern, Erziehungsberechtigte und Betreuungspersonen zur Gruppe unentbehrlicher Schlüsselpersonen gehören. Das sind Personen, die für die
- Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege,
- der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe,
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz),
- der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
- der Lebensmittelversorgung und
- der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
In Zweifelsfällen können sich Eltern an das Jugendamt der Stadt Schwerte und an die KiTa-Leitungen wenden.
Auch in den Schulen sind Notbetreuungen für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 eingerichtet. Jede Schule organisiert die Betreuung selbst. Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs. Dies schließt sowohl die Übermittagsbetreuung und die Angebote des offenen Ganztags ein.
Abgesagt wurden Sitzungen von Fachausschüssen des Rates der Stadt Schwerte und des Rates selbst. Beschlussvorlagen, die einer Dringlichkeitsentscheidung bedürfen, werden entsprechend bearbeitet.
Alle Regelungen gelten erst einmal bis zum 19. April. Die Verwaltung appelliert noch einmal dringend auf die Eigenverantwortung aller Schwerter*innen.