Schwerte – Wer vom 1. April 2019 an auf dem Schwerter Wertstoffhof an der Schützenstraße seinen Abfall entsorgen möchte, sollte seinen Personalausweis dabei haben. Denn von diesem Tag an können nur noch Schwerterinnen und Schwerter den Wertstoffhof benutzen.
Und genau deshalb wird von den Anliefernden ein Personalausweis mit einer Meldeanschrift in Schwerte gefordert. Kann eine solche nicht nachgewiesen werden, wird die Annahme verweigert werden. Ein UN-Kennzeichen reicht als Nachweis nicht mehr aus. Der Wertstoffhof der Stadt Schwerte an der Schützenstraße 67 wird aufgrund der zentralen Lage und der günstigen Entsorgungsgebühren gerne und intensiv von der Schwerter Einwohnerschaft genutzt. Die seit Jahren unverändert günstigen Gebühren werden allerdings nur durch die legitime Quersubventionierung aus der Restmüllgebühr möglich. Somit beteiligen sich alle Schwerter*innen über ihre Restmüllgebühr auch an der Finanzierung des Wertstoffhofes.
Günstige Gebühren machen den Schwerter Wertstoffhof natürlich auch für Einwohner*innen angrenzender Städte attraktiv, insbesondere dann, wenn in diesen Städten die Gebühren auf den dortigen Wertstoffhöfen deutlich höher ausfallen. Wurden bislang am Schwerter Wertstoffhof bereits bei Anlieferung mit auswärtigen Fahrzeugen entsprechende Nachweise zur Abfallherkunft gefordert, muss ab dem 1. April auch bei Anlieferungen mit Fahrzeugen, die ein „UN-…“-Kennzeichen tragen, die Abfallherkunft Schwerte über den Personalausweis nachgewiesen werden.
„Die Stadtverwaltung weist bereits jetzt auf diese Regelung hin und bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die letztlich allen Schwerter Einwohner*innen zu Gute kommt“, schreibt Stadtsprecher Ingo Rous in einer Medieninformation.