Schwerte – Der Mann (47) aus Wandhofen wirkt unauffällig: Vollbart, ausgeprägte Geheimratsecken, das Haar mit Gel streng nach hinten gekämmt. Seine heimliche Leidenschaft sind Kinderpornos.
Deshalb wurde am 30. Juni 2016 seine Wohnung durchsucht. Deshalb wurden sein Computer, Sticks und mehrere Festplatten von der Polizei beschlagnahmt. Deshalb saß er jetzt auch wieder vor Gericht. Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie, Besitz von jugendpornografischen Schriften – so der Vorwurf.
Das Schöffengericht Hagen hatte ihn am 29. Juni 2018 zu anderthalb Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Der Staatsanwaltschaft war das zu milde. Sie hatte Berufung eingelegt (wir berichteten). Insgesamt fast 150.000 einschlägige Dateien waren bei ihm sichergestellt worden. Sie zeigen Kinder unter 14 Jahren beim Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen. Der Mann aus Wandhofen hatte auch 18 Fotos, auf denen der Intimbereich von sieben- bis zwölfjährige Mädchen zu sehen ist, ins Internet gestellt.
Bei Therapieabbruch droht Verbüßung im Gefängnis
Dieter Krause, Vorsitzender Richter der Berufungskammer beim Landgericht Hagen, wollte wissen, was der Angeklagte seit seiner Verurteilung im letzten Sommer gegen seine pädophile Veranlagung unternommen hätte. „Ich habe mich bei der ,Brücke Dortmund‘, einem Verein zur ambulanten Therapie von Sexualstraftätern, telefonisch gemeldet“, so die knappe Antwort.
Bereits am 19. September sei er dort auf eine „Interessentenliste“ gesetzt, am 31. Januar zu einem „Erstgespräch“ eingeladen worden. Ab dem 6. März sollen dort Einzelgesprächsstunden stattfinden. Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli erklärte sich einverstanden, die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen.
Allerdings musste der Angeklagte vorher noch sein Einverständnis zu Protokoll diktieren: „Ich werde die begonnene ambulante therapeutische Maßnahme durchführen und nicht ohne Zustimmung der zuständigen Therapeuten beenden.“ Sollte er dagegen verstoßen, so der Oberstaatsanwalt, droht die Bewährung widerrufen zu werden und er müsste die anderthalb Jahre im Gefängnis verbüßen.
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