Schwerte – Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, sowie Besitz von jugendpornografischen Schriften: Morgen (Dienstag, 26. Februar) muss sich ein Mann aus Schwerte vor dem Landgericht Hagen verantworten, dem dieses zur Last gelegt wird. In erster Instanz hatte ihn das Schöffengericht zu anderthalb Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Der Staatsanwaltschaft war die Strafe zu milde – sie hat deshalb Berufung eingelegt, über die nun verhandelt wird. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Jahr 2016 waren den Ermittlern über 97.000 Videodateien in die Hände gefallen, auf denen der sexuelle Missbrauch von Kindern zu sehen ist. Hinzu kommen 140 einschlägige Bilddateien.
Mitarbeiter des „Schweizer Portals“, einer Organisation, die Kinderschänder im Netz aufspürt, waren dem Mann aus Schwerte auf die Schliche gekommen, als er sich einschlägiges Material auf seinem Homecomputer herunter lud. Gerichtssprecherin Inga Papajewski: „In der Berufungsverhandlung morgen wird es vor allem darum gehen, was der Verurteilte in der Zwischenzeit etwa unternommen hat, um nicht rückfällig zu werden.“