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Klimaschutzsiedlung Lohbachstraße: Stadtwerke und GWG besiegeln Kooperation

Klimaschutzsiedlung Lohbachstraße: Stadtwerke und GWG besiegeln Kooperation

Schwerte – Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte eG (GWG) steht seit vielen Jahrzehnten für klimafreundliches Bauen unter Einsatz erneuerbarer Energien. Bereits heute werden 42 Prozent der GWG-Wohnungen mit Biomasse beheizt. Mit der Klimaschutzsiedlung Lohbachstraße geht die Schwerter Genossenschaft noch einmal einen Schritt weiter: Gemeinsam mit den Stadtwerken wird hier erstmals in Schwerte das sogenannte Mieterstrom-Modell umgesetzt.

Das heißt konkret: Auf den Dächern der Gebäude in der Lohbachstraße installieren die Stadtwerke Photovoltaikanlagen, die im Jahr etwa 78.300 Kilowattstunden Strom produzieren werden. Diesen ökologischen Strom – und das ist neu – können die zukünftigen Mieterinnen und Mieter direkt nutzen. Lediglich der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Das hat nicht nur einen Umweltnutzen, der Strom wird auch günstiger sein, als der herkömmliche Strommix, der ansonsten über das Leitungsnetz bezogen wird.


„Natürlich entscheiden die einzelnen Mieter selbst, ob sie den umweltfreundlichen Sonnenstrom beziehen möchten oder den herkömmlichen Strom aus dem Netz“, erklärt GWG-Vorstand Ralf Grobe. Aber er ist sich genau wie Stadtwerke-Geschäftsführer Michael Grüll sicher, dass das Mieterstromprojekt ein Erfolgsmodell werden wird, dass auch die GWG-Mieter in der Lohbachstraße überzeugen wird. „Der Klimawandel hat uns erreicht, da müssen wir uns nichts vormachen“, erklärt GWG-Vorstand Jürgen Tekhaus. „Jetzt kommt es umso mehr darauf an, dass wir alles tun, um die CO2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Wenn dies dann noch zu guten Konditionen möglich ist, umso besser.“

CO2 wird eingespart

So soll es einmal in der Lohbachstraße aussehen. – Visualisierung: Stadtwerke

Allein mit der Photovoltaikanlage auf den Dächern der zukünftigen Klimaschutzsiedlung werden etwa 37.000 Kilogramm CO2 eingespart werden. Das entspricht im Übrigen dem Volumen von 217 Vierzigtonner-LKW. Der schöne Nebeneffekt der direkten Stromnutzung: Die Sonnenenergie speist auch die Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder, die in der Tiefgarage Lohbachstraße installiert werden. Für Stadtwerke und GWG steht fest: Wenn dieses Pilotprojekt erfolgreich umgesetzt wird, ist es auch ein Modell für die weiteren Bauprojekte der Genossenschaft. Für den GWG-Vorstand ist auch eine Nachrüstung auf bestehenden Gebäuden denkbar: „Wenn die Rahmenbedingen stimmen und die Gebäude eine unkomplizierte Nachrüstung hergeben, sehen wir noch viel Ausbaupotential.“

Mit ihrer Unterschrift unter den Kooperationsvertrag besiegeln die beiden GWG-Vorstände Grobe und Tekhaus sowie Stadtwerke Geschäftsführer Grüll nicht nur das Mieterstromprojekt. Auch die Wärme- und Warmwasserversorgung der 52 Klimaschutzwohnungen in der Lohbachstraße wird in dieser Kooperation der beiden Unternehmen geregelt: Mit einem Blockheizkraftwerk, das mit Biogas betrieben wird, versorgen die Schwerter Stadtwerke zukünftig das Quartier. „Im Grunde besteht das eingesetzte Biogas aus den Vergärungsprozessen tierischer Ausscheidungen“, erläutert Michael Grüll. „Wir können hierdurch nochmals knapp 220.000 Kilogramm CO2 einsparen, das sind dann weitere 1.287 LKW-Ladungen.“

– Die GWG baut derzeit 52 barrierefreie Wohnung mit 52 Tiefgaragenplätzen
– Investitionskosten ca. 13 Millionen Euro
– Tiefgarage mit Stromlade-Infrastruktur
– Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 90 kWp
– Fertigstellung in Bauabschnitten ab Ende 2019
– CO2-Einsparung durch Photovoltaik und Biogas: 257.000 Kilogramm

 

Was heißt Mieterstrom?

Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder in Wohngebäuden und Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ohne Netzdurchleitung geliefert wird. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet.

Bis 2016 rechnete sich Mieterstrom in der Regel nicht, weil zusätzliche Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen entstanden. Um Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver zu machen, hat der Bundestag am 29. Juni 2017 das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Das Gesetz ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) wird ein Förderanspruch für direkt gelieferten Strom aus Solaranlagen auf Wohngebäuden verankert. Danach erhält der Betreiber einer solchen Anlage einen Mieterstromzuschlag. Dieser orientiert sich an den im EEG genannten Einspeisevergütungen abzüglich eines Abschlags. Um die durch die Mieterstromförderung entstehenden zusätzlichen Kosten zu begrenzen, wird der durch den Mieterstromzuschlag förderfähige Zubau von Solaranlagen auf 500 Megawatt pro Jahr beschränkt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

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