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Kinderpornograf kommt mit einer „milden Bewährung“ davon

Schwerte/Hagen – Der Mann aus Schwerte (44), der schon zweimal wegen des „Besitzes von Kinderpornografie“ aufgefallen ist (wir berichteten vorab exklusiv): Seine Strafe wurde im Landgericht Hagen nun abgemildert. Die Berufungskammer bestätigte zwar die Strafhöhe der Vorinstanz von einem Jahr und neun Monaten Haft, doch der Angeklagte wird nun nicht mehr ins Gefängnis einrücken müssen. Denn die Strafverbüßung wurde wiederum zur Bewährung ausgesetzt. Dafür soll er jetzt, das ist neu, 3.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.

Richter Dieter Krause machte gleich zu Beginn der Urteilsbegründung deutlich: „Wenn nochmal sowas passiert, kann mit einer weiteren Milde des Gerichts nicht mehr gerechnet werden.“ Der angeklagte Stuckateur (schlammgraue Jeansjacke, kleine Metalldraht-Brille und das dünne Resthaar so kurz geschoren, dass nur noch eine Vollglatze zu erkennen war), schien jedenfalls heilfroh, nicht hinter Gitter zu müssen. Er nahm das verkündete Urteil sofort und noch im Gerichtssaal an.

Wiederholt straffällig

Wie berichtet, war der Mann, der in der Schwerter Innenstadt lebt, bereits Ende Januar 2009 wegen harter Kinderpornografie aufgefallen. Damals wurde seine Wohnung erstmals von der Polizei durchsucht. Dabei wurde unter anderem ein Personalcomputer beschlagnahmt. Darauf entdeckten die Ermittler später mindestens 15.000 Bilder sowie 200 Videofilme: Kinderpornografie der übelsten Art. Zwei Jahre alte Mädchen wurden beispielsweise zum Sexualverkehr mit erwachsenen Männer gezwungen. Sogar an hilflosen Babys hatten sich die Männer sexuell vergangen. Dafür gab es im April 2010 ein Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Ein zweites Mal fiel der Angeklagte im März 2016 auf – erneut wegen Kinderpornografie. Wieder wurde seine Wohnung in der Schwerter City von Beamten durchsucht, diesmal wurden 60.873 Bilder und 2.460 Videofilme widerlichster Art sichergestellt. Darauf werden kleine Kinder sexuell missbraucht und auch sadistisch gequält: Indem man ihre Geschlechtsteile mit Nadeln durchsticht oder Klammern an ihre Brustwarzen klemmt.

Die Staatsanwältin erster Instanz hatte deshalb sogar die erhebliche Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis gefordert. Doch letztlich kam der Angeklagte bisher ohne einen einzigen Tag Gefängnis davon.

Unsere Redaktion berichtete exklusiv im Voraus:

Besitz von Kinderpornografie: Wiederholungstäter aus Schwerte vor Gericht