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Stadt Schwerte hat einen zu großen Verwaltungsvorstand – Webseite nach Anfrage plötzlich geändert

Schwerte. Eine Kommune, die Beigeordnete hat, bildet zusammen mit Kämmerer und Bürgermeister den Verwaltungsvorstand. Hier werden operative Verwaltungsaufgaben unter dem Vorsitz des Bürgermeisters beraten. Eine MeinSchwerte-Anfrage sorgt offenbar für Veränderungen im Verwaltungsvorstand. 

Es wird juristisch: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmt die Zusammensetzung des Verwaltungsvorstands. Unmissverständlich heißt es dort: Kämmerer, Beigeordnete und Bürgermeister gehören zum Verwaltungsvorstand. In Schwerte sieht die Situation jedoch anders aus: „Gemeinsam mit dem Bürgermeister Dimitrios Axourgos bilden die Dezernatsleitung II, Dezernatsleitung III, Dezernatsleitung IV sowie die persönliche Referentin des Bürgermeisters den Verwaltungsvorstand“, heißt es auf der städtischen Webseite bis einschließlich Donnerstag (10. November).

„Per Definition kann nur der Personenkreis laut Gemeindeordnung zum Verwaltungsvorstand gehören. Ein persönlicher Referent oder ein Dezernatsleiter können allenfalls ständige Gäste sein. Zum Verwaltungsvorstand gehören sie dann jedoch nicht“, erklärt Volker Meier, Pressesprecher des Kreises Unna am Donnerstag auf MeinSchwerte-Anfrage. Der Kreis Unna ist für die Kommunalaufsicht zuständig.

Stadt sieht keine Rechtswidrigkeit

MeinSchwerte hakt nach: warum gehören die persönliche Referentin des Bürgermeisters, Gabriele Stange, und der Dezernatsleiter, Christian Vöcks, in Schwerte zum Verwaltungsvorstand? „Dass mehr als nur die drei in der Gemeindeordnung NRW festgelegten Personen dem Verwaltungsvorstand angehören, hat in Schwerte gute Tradition. Dem Verwaltungsvorstand in der Ära Böckelühr gehörten neben dem Bürgermeister und den Beigeordneten/Kämmerin noch der Technische Dezernent, der Pressesprecher und die vier Fachdienstleitungen an. Insofern hat sich die Zahl der an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teilnehmenden Personen reduziert“, erklärt Pressesprecher Ingo Rous. Eine Rechtswidrigkeit sei nicht gegeben.

Weiter heißt es: „Der Verwaltungsvorstand setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister und den Beigeordneten (§ 70 Abs. 1 GO NRW). Außerdem ist der*die Technische Dezernent*in Teil des Verwaltungsvorstandes. Die Referentin des Bürgermeisters nimmt dauerhaft an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teil.“ Abstimmungen hätte es in den letzten Jahren im Verwaltungsvorstand nicht gegeben, „weil dort stets einvernehmlich und kollegial entschieden worden ist“, erklärt Rous.

Städtischer Internetauftritt geändert

So sah der Internetauftritt bislang aus. Die Stadt hat ihn geändert. Screenshot: schwerte.de

Doch auf dem städtischen Internetauftritt sieht das ganz anders aus. Erst auf MeinSchwerte-Anfrage korrigiert man den genannten Absatz wie folgt: „Gemeinsam mit dem Bürgermeister Dimitrios Axourgos bilden die Beigeordneten, nämlich die Dezernatsleitung II und die Dezernatsleitung III (Kämmerer), nach §70 GO NRW den Verwaltungsvorstand. Darüber hinaus nehmen die Dezernatsleitung IV und die Persönliche Referentin des Bürgermeisters als ständige Gäste beratend  an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teil.“ Aus zwei Mitgliedern des Verwaltungsvorstands werden folglich „ständige Gäste“.

Die Stadt erklärt auf erneute Nachfrage von MeinSchwerte man habe die Anfrage „als Hinweis verstanden“ und „die Beschreibung konkretisiert“. Maßgeblich sei die Gemeindeordnung NRW und die Allgemeinen Dienstanweisungen.