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Anmeldungen für Schuljahr 2023/24: Frist endet am 25. September

Schwerte. Das Schuljahr 2022/23 hat gerade begonnen, da wirft auch schon das Schuljahr 2023/24 seine Schatten voraus. Das Schulverwaltungsamt der Stadt Schwerte hat alle Eltern und Erziehungsberechtigte angeschrieben, deren Kinder zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren worden sind. Für sie gilt die Anmeldefrist bis zum 25. September 2022.

Bis zu diesem Tag sollten alle im Schuljahr 2023/24 schulpflichtig werdenden Kinder über das Onlineportal der Stadt Schwerte angemeldet sein. Ob die Kinder dann auch tatsächlich einen Platz an der Wunschschule finden wird, entscheidet sich aus organisatorischen Gründen erst im Februar 2023. Bis dahin können weder die Schulen noch die Schulträgerin Auskunft darüber geben, ob Kinder auch wirklich an der gewünschten Schule angenommen werden. Von Nachfragen, bittet die Stadt, solle man Abstand nehmen.

Die Grundschulen der Stadt Schwerte bieten zum Schuljahr 2023/24 auch wieder Tage der offenen Türen an. Folgende Termine sind vorzumerken:

03.09.2022:

Friedrich-Kayser-Schule, www.fks.schwerte.de.

Reichshofschule, www.reichshofschule-schwerte.de.

10.09.2022:

Albert-Schweitzer-Schule, www.ass.schwerte.de.

Grundschule Villigst, www.grundschule-villigst.de.

Heideschule, www.heideschule-schwerte.de.

24.09.2022:

Evangelische Grundschule Ergste, www.gse-schwerte.de.

  • Die Lenningskampschule hatte ihren Tag der offenen Tür bereits am 11. Juni2022.

Fragen zum Anmeldeverfahren beantworten die zuständigen Schulleitungen bzw. das Schulverwaltungsamt der Stadt Schwerte unter: tanja.langfeld@stadt-schwerte.de.

Schülerfahrtkosten

Sollte der Schulweg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Kindes und der nächstgelegenen Grundschule in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer betragen, ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Schülerfahrtkosten. Wird eine andere als die nächstgelegene öffentliche Schule besucht, werden die Schülerfahrtkosten von der Schulträgerin der besuchten Schule nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule anfallen würde. Das bedeutet für Eltern: Liegt die nächstgelegene öffentliche Gemeinschaftsgrundschule weniger als zwei Kilometer von der Wohnung des Kindes entfernt, werden keine Schülerfahrtkosten übernommen, selbst wenn die tatsächlich besuchte Schule weiter entfernt sein sollte. Diese Regelung entfällt natürlich, wenn das Kind aus schulorganisatorischen Maßnahmen an der nächstgelegenen Schule abgelehnt wird.

Sobald über die Aufnahme entschieden worden ist, erhalten Eltern und Erziehungsberechtigte den Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten auf Wunsch im Sekretariat der aufnehmenden Schule. Die Entscheidung über die Übernahme der Schülerfahrkosten wird nach Antragstellung ausschließlich durch die Stadt Schwerte als Schulträgerin getroffen.