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Zwei Ärzte aus dem Marienkrankenhaus auf der Anklagebank

Schwerte. Aus der Klinik vor den Kadi: Eine Ärztin und ein Doktor aus dem Marienkrankenhaus in Schwerte sind am kommenden Montag (25. April) in Hagen angeklagt. Das Schöffengericht verhandelt gegen die beiden Mediziner (Az. 400 Js 290/19). Der Vorwurf lautet auf „fahrlässige Tötung“. Geklärt werden soll die Frage, ob sie für den Tod eines 79-jährigen Patienten verantwortlich gemacht werden können.

Der eigentliche Vorfall liegt schon fast fünf Jahre zurück. Am 26. September 2017 war der Senior nach einem Treppen-Sturz schwer verletzt in das Marienkrankenhaus in Schwerte eingeliefert worden. Bei der radiologischen Untersuchung seines rechten Brustkorbs stellte die nunmehr angeklagte Assistenz-Ärztin (39, aus Unna) eine Serienfraktur, also mehrere gebrochene Rippen, fest. Am darauf folgenden Tag kümmerte sich der mitangeklagte Leitende Oberarzt und Doktor (61, aus Wuppertal) um den älteren Herrn: Der 79-Jährige wurde liegend in seinem Patientenbett geröntgt. Und genau das soll der ärztliche Kunstfehler gewesen sein – die Röntgenaufnahme im Liegen, anstatt im Stehen. Denn: Bei liegenden Patienten ist eine lebensgefährdende Begleitverletzung von gebrochenen Rippen, der sogenannte „Pneumothorax“ (Luft zwischen den Schichten des Brustfells), später auf dem Röntgenbild nur schwer zu erkennen. Deshalb wäre das Röntgen im Stehen oder eine Computertomographie (CT) medizinisch unbedingt notwendig und erforderlich gewesen, so der Anklagevorwurf.

Und so sei von den beiden angeklagten Ärzten nicht erkannt worden, dass die Lunge des Seniors beim Treppensturz schwer geschädigt worden war. Der Patient verstarb am fünften Tag nach seiner Einlieferung im Marienkrankenhaus, am 1. Oktober 2017. Sein Tod ist durch Blutverlust aufgrund einer „Spießungsverletzung“ eingetreten: Eine gebrochene Rippe hatte in sein Rippenfell gestochen.

Der angeklagte Mediziner war mehr als 17 Jahre als Leitender Oberarzt in Schwerte tätig. Inzwischen arbeitet er im Ennepe-Ruhr-Kreis. Im Strafverfahren vor dem Schöffengericht werden auch zwei Angehörige des Verstorbenen als Nebenkläger auftreten. Ein medizinischer Sachverständiger sowie der Dortmunder Rechtsmediziner Dr. Ralf Zweihoff (59), der die Obduktion durchgeführt hat, sollen als Zeugen gehört werden. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.