1

Es darf gewählt werden: Briefwahl beginnt am 20. April

Schwerte. Am 15. Mai 2022 wird der 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Die Wahlbenachrichtigungen dazu hat die Stadt Schwerte auf den Weg gebracht. Ab Mittwoch, 20. April, kann wieder per Briefwahl direkt im Rathaus gewählt werden.

Wie gewohnt ist auf der Wahlbenachrichtigung das jeweilige Wahllokal für die Wahl am Wahlsonntag angegeben. Für Wählerinnen und Wähler mit Einschränkungen in der Mobilität ist auch diesmal wieder angegeben, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist oder nicht. „In Zweifelsfällen klären wir gerne individuell, ob der- oder diejenige das Wahllokal am Wahlsonntag erreichen kann oder ob es sich empfiehlt vorher Briefwahl zu machen. Hierzu genügt ein kurzer Anruf beim Wahlamt. Die Telefonnummer befindet sich ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung“, erläutert Thomas Kordel vom Wahlamt der Stadt.

Die Briefwahlausgabe findet im Bürgersaal statt, der barrierefrei über den Parkplatz hinter dem Rathaus zu erreichen ist. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass der Parkplatz für die Stimmabgabe im Rathaus nicht öffentlich nutzbar ist. Die einzige Ausnahme ist der Donnerstag zwischen 16 und 18 Uhr.

Jedenfalls haben alle Schwerterinnen und Schwerter die Möglichkeit, sich vom 20. April an einen Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus ausstellen zu lassen und vor Ort zu wählen. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen wird entweder die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis benötigt. Der Zutritt zur Briefwahlausgabe erfolgt unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Wie auch im vergangenen Jahr, dürfen Wählerinnen und Wähler ihren eigenen Kugelschreiber nutzen.

Die Öffnungszeiten für die Stimmabgabe im Rathaus:

  • Montag, Dienstag und Mittwoch von 08.00-16.00 Uhr
  • Donnerstag von 08.00-18.00 Uhr
  • Freitag von 08.00-13.00 Uhr

Neben der Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal hat jede Schwerterin und jeder Schwerter Wahlberechtigte auch die Möglichkeit, sich für die Briefwahl zu Hause zu entscheiden. Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen, zu unterschreiben und an die Stadt Schwerte zurückzusenden. Der Wahlschein mit den entsprechenden Briewahlunterlagen wird den Antragstellerinnen und Antragstellern anschließend mit der Post nach Hause oder, wenn gewünscht, auch an eine abweichende Wohn- oder Urlaubsadresse geschickt.

Neben den bereits beschriebenen Wahlmöglichkeiten bietet die Stadt Schwerte auch wieder die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen über das Internet an. Hierzu wird auf der Homepage der Stadt unter www.schwerte.de ab 09. April 2022 eine Kachel zur Beantragung geschaltet.

Ein Versand schriftlich oder digital beantragter Wahlscheine kann jedoch auch erst ab dem 20. April erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt der Stadt die entsprechenden Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis steht das Amt für Bürgerdienste und Ratsangelegenheiten unter den Rufnummern 02304/104-660 und -662 zur Verfügung.