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Impfpflicht ab 16. März: NRW-Meldeportal freigeschaltet

Kreis Unna. Seit dem 16. März gilt die Impfpflicht gegen das Coronavirus in medizinischen und Pflegeberufen. Die jeweiligen Einrichtungs- und Praxisleitungen sind dann verpflichtet, nicht immunisiertes Personal bis spätestens zum 31. März 2022 zu melden. Das Land NRW hat gestern Nachmittag einen entsprechenden Meldeweg freigeschaltet.

Einrichtungs- beziehungsweise Unternehmensleitung müssen auch melden, wenn Zweifel an der den Nachweisen bestehen. Meldungen sind über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP) ​​​​​​​möglich. Unter www.service.wirtschaft.nrw/hinweis-impfpflicht können entsprechende Meldungen eingegeben werden. Zusätzliche Unterlagen an das Gesundheitsamt zu senden, ist nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt hat eine Schnittstelle und kann Daten aus dem Portal abrufen.

Für die Meldung benötigen die Einrichtungen wie angekündigt ein Elster-Zertifikat. Wer der Meldepflicht unterliegt und noch kein Elster-Zertifikat besitzt, der kann ein Zertifikat unter www.elster.de beantragen.

Die Personengruppen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sind in Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes in Absatz 1 genannt: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html.

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