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​Bislang keine E-Roller mit Straßenzulassung von Leihanbietern in Schwerte

Schwerte. E-Scooter sind nach wie vor voll im Trend. Mittlerweile gibt es immer mehr E-Roller mit Straßenzulassung. In Schwerte ist man jedoch noch immer auf ein eigenes Verkehrsmittel angewiesen – die großen Leihfirmen bedienen die kleine Stadt bislang nicht.

München, Berlin, Hamburg, Köln – die großen Städte haben sie alle: sogenannte Leih-E-Scooter von Firmen wie Lime, Tier, Circ oder Voi. Auch in Schwertes Nachbarstädten Dortmund und Hagen sind die elektronischen Zweiräder, die man wie die manuellen Scooter in der Regel im Stehen fährt, mittlerweile angekommen.

Leihanbieter nicht in der Ruhrstadt 

Der Schwerter Markt dürfte für die großen Leihfirmen aktuell indes eher weniger interessant sein. Ähnlich wie beim Carsharing konzentrieren sich die Anbieter vor allem auf größere Städte. Und das jedoch nicht ganz ohne Kritik: das Sharing-Modell kommt in Sachen Umweltschutz nicht gut weg. Laut einer neuen Studie der ETH-Zürich ist das Sharing-Modell bislang eher schädlich für die CO2-Bilanz.

Die Forscher kamen zu einem erstaunlichen Ergebnis: besitzen ist besser als teilen. „Unterm Strich emittieren geteilte E-Scooter und E-Bikes mehr CO2 als die ersetzten Verkehrsmittel, während private E-Scooter und E-Bikes weniger CO2 emittieren als die ersetzten Verkehrsmittel“, erklärten die Forscher. Das liege unter anderem daran, dass private Scooter im Schnitt mehr als doppelt so lange im Einsatz bleiben, bevor sie gewartet oder ersetzt werden müssen.

Das Sharing-Modell trifft auch bei vielen Einwohnern und Stadtverwaltungen in den Großstädten nicht nur auf positive Stimmen. Nicht wenige Personen stehen den Leih-E-Rollern kritisch gegenüber.

E-Scooter mit Straßenzulassung 

Der Umwelt zur Liebe ist der Kauf eines eigenen elektronischen Scooters also aktuell die bessere Alternative. Und auch für das menschliche Klima scheint diese Lösung aktuell jedenfalls etwas vertretbarer zu sein.

Doch auf was ist bei dem Kauf eines E-Rollers zu achten? Eine gute Nachricht vor weg: es gibt immer mehr E-Scooter mit einer Straßenzulassung. Dennoch sollte man genauestens darauf achten, ob der eigene Roller tatsächlich für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassen ist. Ansonsten kann es schnell teuer werden. Wer einen E-Roller ohne Straßenzulassung fährt, muss mit einer Geldbuße von 70 Euro rechnen.

Gleiches gilt für das Versicherungskennzeichnen. Grundsätzlich gilt: die E-Scooter sind relativ kostengünstigmit einer Haftpflichtversicherung per Versicherungsplakette zu versichern. Diese saisonalen Plaketten sind an eine Straßenzulassung geknüpft und zur Fahrt obligatorisch.

Übrigens gelten folgende Voraussetzungen für eine Straßenzulassung:

  • Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt
  • Lenk-oder Haltestange
  • fahrdynamische Mindestanforderungen
  • zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
  • Scheinwerfer, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte
  • helltönende Klingel

Auch wenn E-Scooter vermeintlich schon für Kinder geeignet sein könnten: das Mindestalter für die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Eine offizielle Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer gibt es ähnlich wie beim Fahrrad nicht. Jedoch wird das Tragen eines Helmes aus Sicherheitsgründen immer wieder empfohlen.

Einen Führerschein, wie beispielsweise beim Moped, benötigt man allerdings nicht.  Es ist jedoch zu beachten, dass keine zweite Person auf dem E-Scooter mitgenommen werden darf. Auch hier droht ansonsten ein Bußgeld – aktuell von 10 Euro. Im Übrigen müssen alle weiteren allgemeingültigen Verkehrsregeln eingehalten werden.