Novemberschätzungen verbessern den Haushaltsentwurf um 5,5 Millionen Euro
Schwerte. Deutlich besser als ursprünglich geplant fällt der städtische Haushalt für das Jahr 2022 aus.
Hatte es Mitte November schon positive Nachrichten im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2022 gegeben, informierte Kämmerer Niklas Luhmann jetzt über weitere positive Auswirkungen, die sich aus Novembersteuerschätzung des Bundesfinanzministeriums für den Haushalt 2022 ergeben haben.
Demnach liegt das Jahresergebnis des städtischen Haushaltes bei rund 7,3 Millionen Euro. Das ist ein um 5,5 Millionen Euro verbessertes Jahresergebnis gegenüber dem Entwurf, den Niklas Luhmann und Bürgermeister Dimitrios Axourgos bei der Einbringung des Haushaltes Ende September vorgelegt hatten. Beides, nämlich die Veränderungen des GFG 2022 und die Novemberschätzungen, führen auch zu deutlich besseren Prognosen für die Folgejahre (siehe Tabelle). Zu beachten ist allerdings, dass sich die in der Tabelle dargestellten Jahresergebnisse nicht 1:1 am kommenden Mittwoch in der Ratsvorlage zum Haushalt wiederfinden lassen. In Abzug gebracht werden müssen üblicherweise die weiteren Änderungen der Verwaltung und die Ergebnisse aus den Beratungen der Fachausschüsse, so dass sich das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich noch um rund 1 Mio. € reduzieren wird.
„Die Tabelle zeigt ebenso eine positive Entwicklung der vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen NKF-CIG Bilanzierungshilfe“, erklärt der Kämmerer. „Ein Absinken der Bilanzierungshilfe ist positiv zu bewerten, da der, Gesamt-Corona-Schaden‘ damit nach aktueller Steuerschätzung wohl zukünftig geringer ausfallen wird und somit die ab 2025 vorgesehene Abschreibung dieser Schadenssumme ebenfalls reduziert werden kann. Dadurch wird die Ergebnisrechnung und damit die Jahresergebnisse in zukünftigen Jahren weniger stark belastet“.
Und: „Durch die nach aktuellem Kenntnisstand geplanten positiven Jahresergebnisse wird das negative Eigenkapital (Stand zum 31.12.2020: -10.418.959 €) wohl recht kurzfristig abgebaut sein. Gemäß § 75 Abs.7 GO NRW wird zum Zeitpunkt des vollständigen Abbaus der Status der Überschuldung überwunden“, so der Kämmerer. Er weist aber ausdrücklich darauf hin, dass vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen „eine sehr hohe Haushaltsdisziplin weiterhin unabdingbar ist“.