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Inzidenzstufe 2 erreicht: DAS sind die weiteren Lockerungen

Kreis Unna. Die relevante Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis Unna liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50. Das Land hat dies am Freitag, 4. Juni offiziell festgestellt. Damit treten ab Sonntag, 6. Juni mit der Inzidenzstufe 2 weitere Lockerungen in Kraft. So sind etwa private Veranstaltungen erlaubt (keine Partys) und auch die Innengastronomie darf wieder öffnen.

Das Land regelt in der Coronaschutzverordnung, was erlaubt ist und was nicht. In drei Stufen soll gelockert werden. Bisher war der Kreis Unna in Stufe 3 und erreicht jetzt Stufe 2. Die greift bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 35,1.  

Zentrale Punkte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests. Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.

Die Zuordnung zu Inzidenzstufe 1 erfolgt mit Wirkung für den übernächsten Tag, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liegt. Die relevanten Inzidenzen für alle kreisfreien Städte und Kreise – auch für den Kreis Unna – werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabelle veröffentlicht.

 Die Lockerungen konkret:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten  erlaubt.

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 10 Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.

Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.

Sport: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich. Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Freizeit: Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negative Tests und Personenbegrenzung möglich. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind mit negativen Tests möglich.

Einzelhandel: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.

Messen/Märkte: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.

Tagungen/Kongresse: Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmer möglicher, sofern  negative Tests vorliegen.

Private Veranstaltungen; keine Partys: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

Gastronomie: Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Tourismus: Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.